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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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Zieht  man  die  in  der  vierten  Abtheilung  dieser  Abhandlung
in  Frage  gestellte  Wirksamkeit  der  sogenannten  Wuchergesetze ­
  und  was  derselben  etwa  entgegen  steht,  in  Erwägung,  so
lässt  sich  wohl  ohne  Gefahr  eines  Irrthums  behaupten,  dass  der
durch  sie  beabsichtigte  Zweck  nur  sehr  unvollkommen,
ja  häufig  gar  nicht  erreicht  wird,  ja  dass  sie  noch  besondere
üble  Folgen  für  die  Aufborgenden  herbeiführen.  Wer  den  Verkehr
der  Capitale  nur  einigermassen  kennen  lernte,  wird  zugeben,
dass  man  sich  bei  den  Darleihensgeschäften  weit  weniger  durch  die
Beschränkungen  des  Gesetzes  binden  lässt,  als  man  dieses  bei  dessen ­
  Strenge  erwarten  sollte.  Wenn  die  Fälle,  in  welchen  man
dessen  Bestimmungen  nicht  beobachtet,  nur  verei  nzelt  vorkämen, ­
  so  könnte  man  dieses  durchaus  als  nichts  Auffallendes  betrachten, ­
  dennUebertretungen  kommen  auch  bei  den  besten  Gesetzen
vor.  Dass  diese  Uebertretungen  aber  nicht  vereinzelt  Vorkommen,
weiss  jedermann,  der  nicht  bloss  aus  den  darüber  bei  den  Gerichten
verhandelten  Processen  urtlieilt,  sondern  den  Verkehr  mit  Capita-Ien
  näher  beobachtet  hat.  Wäre  cs  sonst  unter  Andern  nicht  befremdend, ­
  dass  man  sich  selbst  bei  öffentlichen  Anleihen  auf  das
gesetzliche  Zinsenmass  nicht  beschränken  kann,  sobald  entweder
die  Verhältnisse  des  Capitalmarktes,  oder  der  Stand  des  öffentlichen ­
  Credits  dieses  Mass  als  unzulänglich  zeigen.
Ueber  die  Ursachen  dieser  geringen  Wirksamkeit  ist  schon  so
viel  bemerkt  worden,  dass  hier  einige  Andeutungen  genügen  mögen.
Die  Natur  der  Dinge  wirkt  stärker  als  positive  Gesetze.  Wenn  der
Geldbesitzer  wahrnimmt,  dass  sein  ausgebotenes  Gut  stark  gesucht
und  nicht  in  gleicher  Menge  ausgeboten  wird,  dass  er  bei  dem
Geschäfte  Gefahren  auf  sich  nehmen  muss,  so  ist  er  gar  nicht  bereitwillig, ­
  auf  ein  willkürlich  bestimmtes,  die  Lage
der  Dinge  nicht  beachtendes  Zinsenmass  einzugeben,  und
zwar  so  wenig,  wie  jede  andere  anbietende  Marktpartei,  wenn  ihr
ein  nach  den  obwaltenden  Verhältnissen  zu  geringer  Preis  geboten
wird;  der  Aufborgende  dagegen,  welcher  dieses  wahrnimmt,  lässt
sich  lieber  herbei,  einer  höheren  Zinsforderung  sich  zu  unterwerfen,
als  die  Hilfe  des  ihm  nöthigen  Capitals  zu  entbehren,  ja  er  kann  —
von  positiven  Normen  abgesehen—  sich  durch  die  Forderung  höherer ­
  Zinsen  nicht  einmal  für  verletzt  halten,  wenn  nach  den  Gesetzen
des  Marktes  das  gesuchte  Gut  nicht  niedriger  stehen  kann,  oder  wenn
            
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