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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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schulden  festsetzen  soll,  und  nur  als  eine  öffentliche  Missbilligung ­
  des  Wuchers 1 ).
Vom  Standpuncte  des  Rechts  aus  betrachtet  erscheint  endlich
der  Schutz,  welchen  die  das  Zinsenmass  beschränkenden  Gesetze
verleihen,  als  ein  bloss  einseitiger;  indem  sie  nur  darauf  berechnet ­
  sind,  die  Ungunst  des  Marktes  zum  Vortheile  der  einen  Partei
zu  heben,  während  sie  die  andere  völlig  ihrem  Schicksale  überlassen. ­
  Sinkt  der  natürliche  Preis  der  Capitale  unter  das  gesetzliche ­
  Ausmass,  so  müssen  sich  die  Capitalisten  diese  Verminderung ­
  ihres  Einkommens  gefallen  lassen,  ohne  sich  dafür  erlaubter
Weise  bei  einem  späteren  Steigen  entschädigen  zu  können.  Diess
hängt  mit  der  irrigen  Ansicht  zusammen,  dass  nur  die  Autborgenden
  durch  die  Marktverhältnisse  bedroht  seien,  dann  mit  der
unbesonnenen  Freude,  die  man  über  den  niederen  Stand  des  Zinsfusses
  überhaupt  hegen  zu  können  glaubt,  während  der  letztere
auch  eine  Folge  eines  gar  nicht  gedeihlichen  Zustandes  der  Industrie ­
  sein  kann.  Man  sagt  freilich,  ein  solches  Sinken  des  Zinsfusses
  setze  die  Wuchergesetze  überhaupt  ausser  Wirksamkeit,
weil  es  sie  entbehrlich  macht;  allein  eine  solche  Behauptung  zeigt
deutlich,  wie  wenig  man  über  den  Einfluss  des  zweiten  Hauptmomentes ­
  bei  der  Bemessung  der  Zinsen  zur  klaren  Einsicht  gekommen
ist,  nämlich  der  Grösse  der  bei  dem  Darleihensgeschäfte  zu  übernehmenden ­
  Gefahr 3 ).  Die  beliebte  Analogie  zwischen  den  Wuchergesetzen ­
  und  den  Satzungen  zeigt  sich  auch  hier  unpassend,  denn
bei  der  Festsetzung  der  letzteren  verfährt  man  nicht  einseitig,  sondern ­
  es  wird  von  Fall  zu  Fall  auch  das  Wohl  der  zu  beschränkenden ­
  Gewerbsleute  in  Betrachtung  gezogen  und  darauf  gesehen,  dass
sie  im  Tarifspreise  noch  immer  ihren  angemessenen  Gewinn  finden,
während  die  Wuchergesetze  das  Interesse  der  Capitalisten  bei  den
auf  dem  Capital  Markte  vorgehenden  Veränderungen  ganz  unbeachtet ­
  lassen.

')  Vergl.  u.  a.  Dr.  C.  W.  Cli.  Schütz,  Grundsätze  der  NationaUOekonomie.
Tübingen  1843,  S.  304.
Als  bei  uns  vor  einigen  Jahren  ein  Sinken  der  Zinsen  eintrat,  wurden
gegen  volle  Sicherheit  Anlehen  zu  4*/ a  pCt.  contrahirt,  während  bei  unsicheren ­
  Borggeschäften  noch  immer  kein  Geld  zu  5  und  6  pCt.  zu  haben

war.
            
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