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heller muss man sie beleuchten. Es sei daher erlaubt, noch darauf
hinzuweisen, dass Gr un d eig e n thüm er, die ihre Besitzungen
verpachten, mit den Darleihern von Capitalen in einer ähnlichen
Lage sich befinden; auch sie besitzen oft nur ein wichtiges Mittel
der Production, ohne sich persönlich dabei zu betheiligen.
Sollte man nun in einem Conflicte mit ihren Pächtern ihr Interesse
dem der letzteren aufopfern? sollte man nicht die Pachtschillinge
überall zu Gunsten der Pächter (der Fleissigen und Erwerbenden)
durch das Gesetz bestimmen?— Wo die einfachste Consequenz
zu solchen Folgerungen führt, hat man grosse Ursache, dem Principe
zu misstrauen, und es erscheint für die Gesetzgebung würdiger,
sich an die Maxime zu halten: „gleiche Gerechtigkeit
für Alle.”
Nach den Erfahrungen, die man seit mehreren Generationen
gemacht hat, ist kaum zu erwarten, dass man Wuchergesetze
noch ferner als eine Schranke gegen Verschwendung,
gegen leichtsinniges Schuldenmachen, ausgeben werde. Die Hoffnung,
dass die Capitalbesitzer, wenn sie auf nicht mehr, als auf
die erlaubten Zinsen rechnen können, ihr Geld lieber andern Geldsuchenden
anvertrauen werden, ist schon desshalb aus der Luft
gegriffen, weil Verschwender oft durch geraume Zeit im Stande
sind, den Darleihern Sicherheit zu verschaffen, vorzüglich aber aus
dem Grunde, weil sie eben wegen ihres vorherrschenden Leichtsinnes
bereit sind, den Geldbesitzern verlockende Aussichten auf
Gewinne zu eröffnen, oder sich auf die Anforderung hoher Zinsen
gar bereitwillig einlassen. Sie fanden daher immer Geld nach
Massgabe ihres Credits, oder des Muthes der Capitalisten, sich
gegen die in Aussicht gestellten grossen Gewinne mit ihnen einzulassen,
ohne dass ihnen die Wuchergesetze dabei hinderlich gewesen
wären.
Eine ernstere Beachtung verdient die Meinung, der Staat
müsse durch gesetzliche Normirung der abzunehmenden Zinsen
der Unwissenheit und Unbehilflichkeit so vieler Borgenden
su Hilfe kommen, welche nur zu oft die Grösse der ihnen
bei Darleihensgeschäften aufgebürdeten Verbindlichkeiten nicht zu
ermessen vermögen, da sie mit den Zinsenberechnungen nicht
vertraut genug sind. Sie sehen daher oft das Uehertriebene, in
den ihnen abgeforderten Zinsen nicht ein, sie können jedoch ihre