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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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heller  muss  man  sie  beleuchten.  Es  sei  daher  erlaubt,  noch  darauf
hinzuweisen,  dass  Gr  un  d  eig  e  n  thüm  er,  die  ihre  Besitzungen
verpachten,  mit  den  Darleihern  von  Capitalen  in  einer  ähnlichen
Lage  sich  befinden;  auch  sie  besitzen  oft  nur  ein  wichtiges  Mittel
der  Production,  ohne  sich  persönlich  dabei  zu  betheiligen.
Sollte  man  nun  in  einem  Conflicte  mit  ihren  Pächtern  ihr  Interesse
dem  der  letzteren  aufopfern?  sollte  man  nicht  die  Pachtschillinge
überall  zu  Gunsten  der  Pächter  (der  Fleissigen  und  Erwerbenden)
durch  das  Gesetz  bestimmen?—  Wo  die  einfachste  Consequenz
zu  solchen  Folgerungen  führt,  hat  man  grosse  Ursache,  dem  Principe ­
  zu  misstrauen,  und  es  erscheint  für  die  Gesetzgebung  würdiger, ­
  sich  an  die  Maxime  zu  halten:  „gleiche  Gerechtigkeit
für  Alle.”
Nach  den  Erfahrungen,  die  man  seit  mehreren  Generationen
gemacht  hat,  ist  kaum  zu  erwarten,  dass  man  Wuchergesetze
noch  ferner  als  eine  Schranke  gegen  Verschwendung,
gegen  leichtsinniges  Schuldenmachen,  ausgeben  werde.  Die  Hoffnung, ­
  dass  die  Capitalbesitzer,  wenn  sie  auf  nicht  mehr,  als  auf
die  erlaubten  Zinsen  rechnen  können,  ihr  Geld  lieber  andern  Geldsuchenden ­
  anvertrauen  werden,  ist  schon  desshalb  aus  der  Luft
gegriffen,  weil  Verschwender  oft  durch  geraume  Zeit  im  Stande
sind,  den  Darleihern  Sicherheit  zu  verschaffen,  vorzüglich  aber  aus
dem  Grunde,  weil  sie  eben  wegen  ihres  vorherrschenden  Leichtsinnes ­
  bereit  sind,  den  Geldbesitzern  verlockende  Aussichten  auf
Gewinne  zu  eröffnen,  oder  sich  auf  die  Anforderung  hoher  Zinsen
gar  bereitwillig  einlassen.  Sie  fanden  daher  immer  Geld  nach
Massgabe  ihres  Credits,  oder  des  Muthes  der  Capitalisten,  sich
gegen  die  in  Aussicht  gestellten  grossen  Gewinne  mit  ihnen  einzulassen, ­
  ohne  dass  ihnen  die  Wuchergesetze  dabei  hinderlich  gewesen ­
  wären.
Eine  ernstere  Beachtung  verdient  die  Meinung,  der  Staat
müsse  durch  gesetzliche  Normirung  der  abzunehmenden  Zinsen
der  Unwissenheit  und  Unbehilflichkeit  so  vieler  Borgenden ­
  su  Hilfe  kommen,  welche  nur  zu  oft  die  Grösse  der  ihnen
bei  Darleihensgeschäften  aufgebürdeten  Verbindlichkeiten  nicht  zu
ermessen  vermögen,  da  sie  mit  den  Zinsenberechnungen  nicht
vertraut  genug  sind.  Sie  sehen  daher  oft  das  Uehertriebene,  in
den  ihnen  abgeforderten  Zinsen  nicht  ein,  sie  können  jedoch  ihre
            
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