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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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mochte 1 ),  so  glaubte  der  hohe  Gesetzgeber  zu  anderen  Vorkehrungen
schreiten  zu  sollen,  zu  deren  Vorschlag  die  oberste  Justizstclle
im  Einvernehmen  mit  der  Compilations  -  Commission  aufgefordert
wurde,  welche  aber  nach  der  in  dem  Cabinets-Schreiben  ausgesprochenen ­
  allerhöchsten  Willensmeinung  nicht  in  Strafgesetzen
oder  liscalischen  Actionen  gegen  den  Wucher  bestehen  sollten.  Da
die  hierüber  erstatteten  Vorträge  nicht  völlig  genügten,  so  schrieb
die  Regierung  die  Preisfrage  aus:  „Was  ist  Wucher  und  durch
welche  Mittel  ist  demselben  ohne  Strafgesetze  Einhalt  zu  tliun?”  —
Ungeachtet  der  Resultate,  welche  diese  Anregung  der  Geister  zur
Folge  hatte 3 ),  neigte  man  sich  im  Anfänge  des  laufenden  Jahrhunderts ­
  doch  wieder  den  Wucher-Strafgesetzen  zu,  wahrscheinlich ­
  weil  man  so  manche  der  vorgeschlagenen  zwanglosen  Mittel
nicht  anwenden  zu  können  glaubte.  Die  Hof-Commission  in  Gesetzsachen ­
  erhielt  daher  den  Auftrag 3 ),  ohne  die  Frage  über  die
Zweckmässigkeit  eines  Wuchergesetzes  weiter  in  Verhandlung  zu
nehmen,  den  Entwurf  eines  neuen,  möglichst  erschöpfenden  Wucher-Strafgesetzes ­
  vorzulegen,  welcher  dann  auch  die  allerhöchste
Sanction  erhielt 4 ).
In  der  dritten  der  Abtheilungen,  in  welche  ich  meine  Erörterung ­
  bringen  zu  wollen  erklärte,  soll  nun  nachgewiesen  werden,
wie  wenig  probehältig  jene  Gründe  sind,  mit  denen  man  die  Beschränkung ­
  der  Zinsenforderungen  auf  ein  gesetzliches  Maximum

1 )  Wer  etwa  Lust  haben  sollte,  daraus  auf  die  Nothwendigkeit  von  Wucher-Strafgesetzen
  Schlüsse  zu  ziehen,  wie  dieses  wirklich  schon  öfters  vorgekommen ­
  ist,  der  kann  die  wahren,  aber  ganz  andere  Ursachen  dieser
Erscheinung  in  meinen  „Grundlehren  der  Volkswirtschaft’’  II.  Bd.  S.  308,
in  der  Note  angedeulet  finden.
2 )  Der  Preis  wurde  Herrn  Günther  zu  Hamburg  zugctlieilt.
3 )  Cabinets-Schreiben  vom  30.  October  1S03.
4 )  Wucher-Patent  vom  3.  December  1803.  Der  um  die  österreichische  Gesetzgebung ­
  hochverdiente  v.  Zeiller,  Heferent  bei  der  Ausarbeitung  dos
Wucher-Patents  gab  sich  fim  II.  Bande  seiner  „Jährlichen  Beiträge  zur
Gesetzkunde  und  Rechtswissenschaft  in  den  österreichischen  Erbstaaten,”
S.  158  und  ff.)  viele  Mühe  ,  das  neue  Gesetz  zu  rechtfertigen.  Er  gellt
dabei  aber  auch  von  der  Ansicht  aus,  dass  hohe  Zinsen  an  sich  ein  Uebel
seien,  dass  deren  Forderung  als  Wucher  anzusehen  sei,  und  nur  in  der
unerlaubten  Gewinnsucht  der  Darleiher  ihren  Grund  haben;  eine  Ansicht,
die  man  bei  näherer  Erwägung  der  vSache  nicht  theilen  kann.
            
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