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während auf die Stadtrechte; grossen Widerstand fand der Befehl,
dass die Jesuiten die Schulen übernehmen sollten. Sie waren
am meisten gefürchtet. Die Stadt sprach ihr Recht auf die Schulen
an. Die Commissäre antworteten: Die Jesuiten sollen dieselben
bloss interimsweise und ohne Nachtheil der Rechte der Stadt übernehmen
1 ).
Die beiden Reformationscommissäre Herttel und Brunner
setzten ihre Thätigkeit ungeachtet alles Schimpfes und in wahrer
Gefahr energisch fort, unterhielten die Correspondenz mit Wrtby
und Michna, erstatteten Bericht an den Kaiser und erhielten neue
Instructionen. 1627 waren nur die fremden Prädikanten ausgewiesen
worden. Jetzt traf dies Loos auch die Prädikanten,
die unter dem Schutze des Bürgerrechtes in Stadt und Kreis zurückgeblieben
waren. Der Diakon Adam Drusch, zugleich Pfarrer
zuTrebendorf, die Subdiakonen Prüschenk, Fleischmann, Brandtner,
die Pfarrer vom Lande: Joh. Goldner in Albenreut, Michel Laining
zu Frauenreut, Niklas Frank zu Mühlbach (starb im Elende zu
Liebenstein 1630), Kaspar Reinl in Nebanitz, Bernhard Michel in
Oberfohma, Brusch jun. in Treunitz 2 ). Dessungeachtet gingen
Monate vorüber, ehe der Uebertritt häufiger Statt fand. Bürger
und Frauen zogen Sonntags über die Grenze, um im ersten Dorfe
dem protestantischen Gottesdienste beizuwohnen. Lutherische
Bücher und Flugblätter wurden gekauft, die protestantischen
Bürger hielten geheime Zusammenkünfte 3 ). Auf den Vorschlag
der Reformationscommissäre erliess der Kaiser den Befehl, die
drei Bürgermeister Adam Junker, Mathes Dietl, Wolf Adam Pachlielbel,
den Syndikus Dr. Mundius, den Losungsschreiber Adam
Lemp wegen ihres politischen Ungehorsams abzusetzen 4 ). An
ihre Stelle traten als Bürgermeister: Joh. Brunner, Paul Junker,
Hanns Georg Meinl, als Syndikus Clemens Holdörfer, als Losungs-J
) Fase. III. io.
2 ) Sie nahmen die Matrikeln mit fort. Man musste später Tauf-, Trau-, Todtenscheine
von ihnen erkaufen.
3 ) Bericht der Comm. 14. März 1629. Fase. III. 25.
4 ) 3. April 1629. Fase. III. 29. „Diese Rathsveränderung wird nur wegen
der jetzigen Religionsveränderung vorgenommen, die Privilegien und Freiheiten
der Stadt sollen dadurch nicht praejudicirt werden.”