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Ich stellte daher an Sie die Bitte, durch Vermittlung des hohen
Ministeriums des Aeussern die beiden erstereh Handschriften hieher
kommen zu lassen, wegen Abschriftnahme von der dritten aber,
und zwar an 'Ort und Stelle, mit einem eben nach Paris reisenden
deutschen Privatgelehrten, Herrn Dr. Konrad Ilofmanu zu
München, mich ins Einvernehmen setzen zu dürfen. Beides wurde
von Ihnen genehmigt und dem gemäss beide Wege zugleich eingeschlagen.
Die Note des h. Ministeriums des Aeussern vom 20. April 1850,
womit dasselbe einen Bericht des kais. Geschäftsträgers zu Bern
dto. 11. April mittheilte, über die Bedingungen der Entlehnung
der Handschrift der Basler Universitäts-Bibliothek Nr. A. I. 32,
welche die Schriften des Johannes de Ragusio enthält, bezeichnefe
als Bedingung der Hiehersendung eine Sicherstellung von
3000 fl. C. M. für den Fall eines Verlustes der entlehnten Handschrift.
Ich rieth in meinem Berichte an Sie auf Zusage dieser
Sicherstellung ein, indem durch unsere Postanstalt, nach eingeholter
specieller Erkundigung, anstandslos auch auf diese Summe
Sicherstellung geleistet werde, und indem ich, wenn mir die Handschrift
anvertraut würde, für deren unversehrte Verwahrung während
der Abschriftnahme Sorge tragen zu wollen mich anheischig
machte. Die Gesammt-Akademie, an welche die Frage wiegen der
hohen Sicherstellungs-Summe gerichtet werden musste, genehmigte
meinen Antrag auf Einrathen der Classe, und dem zu Folge ward
abermals an das hohe Ministerium des Aeussern die Bitte der Akademie
um die Entlehnung der Handschrift gerichtet. Durch diese
nicht wohl zu umgehenden Verhandlungen war begreiflicherweise
abermals eine längere Verzögerung von drei Wochen bedingt, da
die Gesammt-Sitzungen der Akademie nur einmal im Monate statthaben,
die Sache war aber jetzt wenigstens im Zuge und es war
mit aller Wahrscheinlichkeit auf günstigen Erfolg beider Gesuche
an das Ministerium zu hoffen.
Unsere Erwartungen wurden dem entsprechend auch nicht
getäuscht, denn schon nach acht bis neun Wochen waren, Dank
der Liberalität der betreffenden Regierungen, alle drei Handschriften
wohlbehalten in unseren Händen, leider war aber auch mittlerweile
mit dem 1. August der Eintritt der Ferien der Akademie herzugekonnnen,
die jeder von uns, nachdem er durch zehn Monate in