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Ulrich von Krumau und Eggenberg, Fabricius Platter und Lobkowilz
versprachen ihr Gesuch su unterstützen.*). Der Kaiser
gab das Gesuch an die böhmische Hofkanzlei um Bericht und
Gutachten.
1626 und 1627 wurden die kaiserlichen Reformationsedicte
für ganz Böhmen erlassen. Der Kaiser befahl in dem Patente vom
3. Mai 1627 (Wien) mit Berufung auf das Reformationspatent des
Fürsten Carl von Lichtenstein vom 30. April 1626 für ganz Böhmen,
dass alle Einwohner sich zur katholischen Religion bekehren mussten,
alle Prädikanten sollen ausgewiesen werden. Da viele Personen
mit Hinterlassung ihrer Habe und Güter geflohen waren oder von
Anverwandten und Freunden unterstützt und verborgen wurden, verordnete
das Patent, dass Niemand, wer er auch sei, solche Flüchtlinge
beherbergen oder ihnen Vorschub leisten dürfe. Jeder soll
der Obrigkeit ausgeliefert werden, bei einer Strafe von 200Schub
meissnisch -). Ein Schreiben derOberstlandcsofficiere, Landrechtsbeisitzer,
Sr. Majestät geheimer und anderer llälhe und des Statthalters
in Böhmen an die Stadt Eger befahl, das Patent zu publiciren
und affigiren zu lassen 3 ). Ein zweites kaiserliches Patent
vom 20. December 1627 (von Prag) verordnete, dass alle, welche
bis zu dem verlängerten Termine bis Ende Mai 1628 nicht zur katholischen
Religion übergetreten seien, ihre Güter verkaufen und
emigriren sollten. Die Güter der Witwen und Waisen sollen
gegen Einsetzung katholischer Vormünder sequestrirt werden“).
Im Sommer 1627 kam Bartholomäus Brunner, k. k. Appellationsrath,
in Eger an und übergab dem Rath ein kaiserl. Rescript vom
23. Aug., dass das deutsche Haus gegen Rückerstattung des ausgelegten
Kaufschillings an den Maltheserritter Freihern von Thun
überlassen werden soll 5 ). Ihm folgten den 3 /is Dec. die k. k.
Commissäre Hermann Graf Cernin, Georg Michna von Weizenhofen,
Christoph Gradl von Prunenberg, Romanus Kugelmann, mit ihnen
Georg Runner von Kaltisehin, Commandeur des Kreuzherrnordens.
') Relation der Abgeordneten über die Reise, 22. Mai 1028. Fase. I!. 42.
~) Fase. II. 44.
3 ) Vom II. Juli 1027. Fase. II. 4.'>.
4 ) Fase. II. 47.
Fase. III. 3.