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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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abgesondert  zu  veröffentlichen  ?  Was  ist  dann  mit  jenen  Urkunden
und  Actenstücken  anzufangen,  die  in  die  Erzählung  der  Scriptoren
eingeflochten  sind?  Sind  sie  aus  diesem  Zusammenhänge  zu  reissen,
oder  lässt  man  sie  da?  Wie  ist  ferner  dann  vorzugehen,  wenn  dieselben ­
  Beweisstücke  bei  den  verschiedenen  Quellen-Schriftstellern
wiederkehren?  Wie  dann,  wenn  diese  einzelnen  Texte  nicht  stimmen, ­
  wenn  die  Scriptoren  ihren  Zwecken  gemäss  hinweglassen
oder  hinzufügen?  Sie  sehen,  meine  Herren,  derlei  Fragen  sind
schneller  aufgeworfen,  als  gründlich  beantwortet,  und  es  lassen
sich  für  viele  Ansichten  darüber,  oft  für  die  entgegengesetztesten,
gleich  schwer  wiegende  Gründe  anführen.
Ich  will  Sie  nicht  mit  den  einzelnen  Gründen  und  Gegengründen ­
  der  verschiedenen  Vorschläge  ermüden,  ich  will  Sie  nur
mit  den  Endbeschlüssen  Ihres  Ausschusses  bekannt  machen.  Man
einigte  sich  endlich  dahin,  vorerst  zwei  Bände  Scriptoren  herauszugeben ­
  und  in  diesen  die  mitgetheilten  Acten  und  Urkunden  an
den  Stellen,  an  welchen  sie  eingereiht  sind,  so  wiederzugeben,
wie  sie  sich  dort  erhalten  haben.  Kommt  dasselbe  Stück  bei  einem
folgenden  Scriptor  wieder  vor,  und  ist  es  mit  jenem  früheren  völlig
gleichlautend,  so  wäre  auf  den  zuerst  gegebenen  Abdruck  zurückzuverweisen ­
  ;  finden  sich  nur  geringe  Abweichungen,  so  wären
diese  unter  dem  Texte  anzugeben-,  sind  sie  zu  bedeutend,  so
wäre  ein  neuer  Abdruck  in  den  Text  aufzunehmen,  unter  Verweisung ­
  auf  jenen  früheren.  Ueber  diese  eingeschalteten  Actenstücke
und  Urkunden  sollten  aber  gleich  von  vorne  herein  auf  einzelnen
fliegenden  Blättern  Regesten  angefertigt  werden,  welche  den  Bearbeitern ­
  der  Texte  gegenseitig  mitzutheilen  wären,  um  so  stets  im
Ueberblicke  des  Materiales  zu  bleiben.  Diese  Regesten  sollten
dann,  wenn  es  zur  Veranstaltung  von  eigenen  Sammelbänden  für
die  'Acta’  selbst  käme,  in  die  chronologischen  Uebersichten  der  einzelnen ­
  Bände  eingereiht  werden,  um  die  in  den  Bänden  der
Scriptoren  bereits  abgedruckten  ’Acta’  in  jener  abgesonderten
Sammlung  ebenfalls  in  Uebersicht  zu  haben.  Zudem  wurde  festgesetzt, ­
  dass  in  diese  Sammlung  der  'Acta’,  namentlich  jener  des
Basler  Concils,  nicht  alles  und  jedes  seiner  ganzen  Länge  nach
solle  aufgenommen  werden.  Für  minder  Wichtiges  sollen  blosse
Regesten  genügen,  namentlich  von  solchen  Actenstücken,  welche
nur  die  Ausführung  der  Beschlüsse  des  Concils,  häufig  sogar  mit
            
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