1G
Herrn widersetzet und der ordentlich Vorgesetzten Obrigkeit widerstrebt.
Sie wären nun in sich gegangen, und haben sich Herzog
Maximilian von Baiern, als dem von k. k. Majestät mit vollkommener
Vollmacht verordneten Commissär unterworfen. Sie wollen
nun S. Maj. Kays. Ferdinand als ihren rechtmässig succedirenden
König und Herrn ansehen, haben den Eid darauf abgelegt und fordern
nun die Stände auf, mit ihnen übereinzustimmen, eines Herzens
und eines Sinnes zu sein, ihrem Beispiel zu folgen, und ein
solches Erklärungsschreiben an den kais. Commissär Herrn Carl
Fürsten von Lichtenstein einschicken, um Gnade und Verzeihung
bitten und K. Ferdinand ebenfalls als rechtmässigen König anerkennen”
’).
Die Stände zögerten noch mit der Erklärung der freien Unterwerfung.
Als Elbogen den Egerer Senat „als ihre Altväter”
befragte, zu welcher Partei sich Eger zu halten gedächte, antwortete
dieser, in so wichtiger Angelegenheit könne jetzt kein gehöriger
Aufschluss gegeben werden” 3 ). Die Stadt hotfte auf den Kurfürsten
von Sachsen, der in Schlesien und der Lausitz für alle,
welche sich in Gehorsam dem Kaiser ergeben, Religionsfreiheit und
Bestätigung der Privilegien versprochen hatte. Im Vertrauen auf
diesen Schutz führte sie eine gar kühne Sprache. Als die Mansfeld’sclien
Truppen durch baierische und sächsische Corps aus den
Grenzgegenden vertrieben wurden, der sächsische Generalwachtmeister
Wolf von Wrowitz Eger besetzte, und der Kurfürst die
Stände zur Unterwerfung auffordern liess, erklärten sie in der Sitzung
vom 18. und 19. Jan. 1618: „Wann Ihre röm. k. k. Majestät
Ihren königlichen Thron zu Prag (allda man jederzeit dasHomagium
vor den Königen von Böheim geleistet hat) wieder besteigen und
besitzen, vnd Uns unsere Privilegia vnd geistliche vnd weltliche
Freiheiten, Religion, Kirchen vnd andere Appertinentien allcrgnädigst
confirmiren vnd dabei erhalten werden, so seien Ritterschaft,
Adel, Rath Gericht und Gemein erböthig, anstatt gemeiner Stadt
und Land Ihrer k. k. Majestät als unserm allerguädigsten Herrn
Huld und Pflicht allerunterthänigst zu leisten. Unterdessen thun
sich Stadt vnd Ihre kurfürstliche Durchlaucht gnädigsten Schutz
1 ) Stadtarchiv. Proeckl’s handschriftliche Chronik. Protokoll von 1618.
2 ) Copialbuch Nr. 58.