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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

1G

Herrn  widersetzet  und  der  ordentlich  Vorgesetzten  Obrigkeit  widerstrebt. ­
  Sie  wären  nun  in  sich  gegangen,  und  haben  sich  Herzog
Maximilian  von  Baiern,  als  dem  von  k.  k.  Majestät  mit  vollkommener ­
  Vollmacht  verordneten  Commissär  unterworfen.  Sie  wollen
nun  S.  Maj.  Kays.  Ferdinand  als  ihren  rechtmässig  succedirenden
König  und  Herrn  ansehen,  haben  den  Eid  darauf  abgelegt  und  fordern ­
  nun  die  Stände  auf,  mit  ihnen  übereinzustimmen,  eines  Herzens ­
  und  eines  Sinnes  zu  sein,  ihrem  Beispiel  zu  folgen,  und  ein
solches  Erklärungsschreiben  an  den  kais.  Commissär  Herrn  Carl
Fürsten  von  Lichtenstein  einschicken,  um  Gnade  und  Verzeihung
bitten  und  K.  Ferdinand  ebenfalls  als  rechtmässigen  König  anerkennen” ­
  ’).
Die  Stände  zögerten  noch  mit  der  Erklärung  der  freien  Unterwerfung. ­
  Als  Elbogen  den  Egerer  Senat  „als  ihre  Altväter”
befragte,  zu  welcher  Partei  sich  Eger  zu  halten  gedächte,  antwortete ­
  dieser,  in  so  wichtiger  Angelegenheit  könne  jetzt  kein  gehöriger ­
  Aufschluss  gegeben  werden” 3 ).  Die  Stadt  hotfte  auf  den  Kurfürsten ­
  von  Sachsen,  der  in  Schlesien  und  der  Lausitz  für  alle,
welche  sich  in  Gehorsam  dem  Kaiser  ergeben,  Religionsfreiheit  und
Bestätigung  der  Privilegien  versprochen  hatte.  Im  Vertrauen  auf
diesen  Schutz  führte  sie  eine  gar  kühne  Sprache.  Als  die  Mansfeld’sclien
  Truppen  durch  baierische  und  sächsische  Corps  aus  den
Grenzgegenden  vertrieben  wurden,  der  sächsische  Generalwachtmeister ­
  Wolf  von  Wrowitz  Eger  besetzte,  und  der  Kurfürst  die
Stände  zur  Unterwerfung  auffordern  liess,  erklärten  sie  in  der  Sitzung ­
  vom  18.  und  19.  Jan.  1618:  „Wann  Ihre  röm.  k.  k.  Majestät
Ihren  königlichen  Thron  zu  Prag  (allda  man  jederzeit  dasHomagium
vor  den  Königen  von  Böheim  geleistet  hat)  wieder  besteigen  und
besitzen,  vnd  Uns  unsere  Privilegia  vnd  geistliche  vnd  weltliche
Freiheiten,  Religion,  Kirchen  vnd  andere  Appertinentien  allcrgnädigst
  confirmiren  vnd  dabei  erhalten  werden,  so  seien  Ritterschaft,
Adel,  Rath  Gericht  und  Gemein  erböthig,  anstatt  gemeiner  Stadt
und  Land  Ihrer  k.  k.  Majestät  als  unserm  allerguädigsten  Herrn
Huld  und  Pflicht  allerunterthänigst  zu  leisten.  Unterdessen  thun
sich  Stadt  vnd  Ihre  kurfürstliche  Durchlaucht  gnädigsten  Schutz

1 )  Stadtarchiv.  Proeckl’s  handschriftliche  Chronik.  Protokoll  von  1618.
2 )  Copialbuch  Nr.  58.
            
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