Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

212

Pacten.  Ein  unparteiisches  Gericht  (Chur  am  16.  April  1707)
und  eben  so  das  Mehren  der  Gemeinde  erklärte  diese  Abtretung  lutungültig
  und  bestätigte  das  Urtheil  vom  Jahre  1701.  Dieser  Ausgang ­
  vernichtete  eine,  ungeachtet  der  Religions  verschiedenheit  schon
verabredete  Vermählung  des  Junkers  Johann  von  Schauenstein  mit
M.  Elisabeth  von  Hartmannis.  Bald  darauf  (1709)  fiel  er  im  Kriege,
und  das  Fräulein  entwich  aus  ihrem  mütterlichen  Hause  mit  den
wichtigsten  Urkunden  der  Herrschaft  und  verkaufte  sie  dem  Magistrate ­
  von  Augsburg  um  eine  unbedeutende  Summe  Geldes 1 ).
Nach  dem  Tode  (1716)  der  Frau  von  Hartmannis,  gebornen
von  Schauenstein,  blieb  ihre  Hälfte  der  Herrschaft  Schuldenhalber
unter  einem  Sequester,  bis  Gubert  von  Salis,  des  verstorbenen
Johann  Lucius  ältester  Sohn,  sie  am  1.  August  1729  von  den  Gläubigern ­
  kaufte,  aber  dieselbe  wieder  an  den  damaligen  Landammann
und  nachherigen  französischen  Minister  Ulysses  von  Salis-Marschlins
  verkaufte,  um  daselbst  sein  Seminarium  zu  errichten.  Als  das
Philanthropin  nach  Marschlins  verlegt  wurde,  kaufte  Freiherr  Thomas ­
  von  Salis-Haldenstein  diese  zweite  Hälfte  und  wurde  somit
Besitzer  der  ganzen  Herrschaft.  Noch  gehört  sie  seinen  Nachkommen ­
  mit  Ausnahme  der  he  rrschaftlichen  Rechte,  die  durch
die  Mediationsacte  im  Jahre  1803  aufgehoben  wurden.
II.
Da  auch  die  neuen  Besitzer  der  Freiherrschaft  Haldenstein,
die  Freiherren  von  Salis  -  Maienfeld  -Maldenstein,  das
Münzrecht  wieder  ausübten,  so  wollen  wir  nach  Mitlheilungen  des
llrn.  Anton  Spr  e  c  h  e  r  von  Bernegg  auch  diese  Linie  von  Salis
genealogisch  beleuchten.
Johann  Lucius  von  Sa  1  is  zu  Maienfe  1  d,  am  27.  April
1672  geboren,  zweiter  Sohn  des  Bundeslandammanns  Gubert  von
Salis  zu  Maienfeld  und  der  Ursula  von  Salis  in  Marschlins,  trat
zuerst  in  preussische  Dienste  als  Oberlieutenant,  und  war  sodann
in  holländischen  Diensten  Vicecapitän.  Durch  seine  Vermählung
(am  24.  December  1698)  mit  Ma  r  ia  F  landri  n  a  ,  Freiinn  von
’)  Der  neue  Sammler,  ein  gemeinnütziges  Archiv  fiir  Bünden.  Chur  1811.
S.  184;  und  Landsatzungen  des  Hochgerichtes  der  fünf  Dörfer  im  Eidgenössischen ­
  Stand  Graubünden.  Chur  1837.  S.  XI.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.