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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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vnd  Gradl  anderer  Vnserer,  auch  Churfürsten,  Fürsten,  Sielt  vnd
Ständt  des  Reichs  Ordnung  gemäss  vnd  nicht  geringer  sein.”
Auch  die  drei  Bünde  erklärten  am  3.  August  1015,  dass  diese
von  Schauenstein  -  Haldensteinischen  Münzen  in  ihren  Landen,
Städten,  Gebieten,  Gemeinden,  Orten  und  Enden,  wohin  dieselbige
gebracht  oder  ausgegeben  werden,  gängig  und  läufig  sein  sollen;
von  dem  Rechte  aber,  Bündensche  Landmünze  oder  Bluzger,  deren ­
  man  damals  wohl  noch  keine  hatte,  zu  schlagen,  wie  Haller
(S.  422)  sagt,  ist  in  der  Urkunde  der  diessfälligen  Bewilligung
der  drei  Bünde  daselbst  (S.  433—436)  nicht  enthalten.  Später
wurden  aber  diese  Haldensteiner  Münzen  in  der  ganzen  Eidgenossenschaft ­
  und  an  vielen  andern  Orten  ihres  schlechten  Gehaltes
wegen  gänzlich  verrufen  und  verboten.
Nach  von  Haller  II.  422  übten  folgende  vier  Freiherren  von
Schauenstein-Ehrenfels  das  Münzrecht  aus,  als:  a)  Thomas  I.  bis
1623;  mit  späterer  Jahrzahl  ist  mir  kein  Stück  bekannt;  &)  dessen
Söhne  Julius  Otto  I.  von  1637—1647,  und  c)  Thomas  II.
iin  Jahre  1667;  d)  des  erstem  Sohn,  Georg  Philipp,  von
1681—1693.
Kaspar  von  Schauenstein,  der  Stammvater  derjüngern
Linie  dieses  Geschlechtes,  hinterliess  die  Söhne  Thomas  und
Kaspar  den  Jüngern,  der  1621  Landvogt  zu  Maienfeld  war.
Thomas  war  Doctor  beider  Rechte  auf  der  Hochschule  zu  Pavia,
und  einmal  sogar  Rector  derselben,  versah  verschiedene  Aemter  in
Graubünden,  ging  im  J.  1603  als  Gesandter  zur  Beschwörung  des
Bündnisses  mit  der  Republik  Venedig  dahin  und  wurde  bei  diesem  Anlasse ­
  Ritter  des  h,  Marcus.  Er  kaufte,  wie  ich  oben,  S.  202,  sagte
von  den  Ilohenbalkischen  Erben  die  Herrschaft  Haldenstein  um
dreitausend  Kronen.  Der  diessmalige  Herren  -  Wechsel  erfolgte
nicht  ohne  grosse  Unruhen,  indem  die  Gemeinde  Haldenstein  aus
allen  Kräften  sich  widersetzte.  Sie  wollte  nach  Zugrecht  die  Herrschaft ­
  an  sich  kaufen,  verweigerte  die  Huldigung,  nahm  sogar
den  Herrn  v.  Schauenstein  gefangen,  führte  ihn  (im  Herbste  1607)
über  die  Rheinbrücke  und  bot  seine  Güter  zum  Verkaufe  aus.  Erst
den  schärfsten  Maassregeln  von  Seite  der  drei  Bünde  auf  die  Ordination ­
  vom  22.  März  1609  gelang  es,  ihm  zum  Besitze  seiner  Herrschaft ­
  zu  verhelfen.  Die  Unterthanen  mussten  ihn  mit  klingendem
Spiel  unter  fliegenden  Fahnen  wieder  nach  Haldenstein  führen  und
            
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