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vnd Gradl anderer Vnserer, auch Churfürsten, Fürsten, Sielt vnd
Ständt des Reichs Ordnung gemäss vnd nicht geringer sein.”
Auch die drei Bünde erklärten am 3. August 1015, dass diese
von Schauenstein - Haldensteinischen Münzen in ihren Landen,
Städten, Gebieten, Gemeinden, Orten und Enden, wohin dieselbige
gebracht oder ausgegeben werden, gängig und läufig sein sollen;
von dem Rechte aber, Bündensche Landmünze oder Bluzger, deren
man damals wohl noch keine hatte, zu schlagen, wie Haller
(S. 422) sagt, ist in der Urkunde der diessfälligen Bewilligung
der drei Bünde daselbst (S. 433—436) nicht enthalten. Später
wurden aber diese Haldensteiner Münzen in der ganzen Eidgenossenschaft
und an vielen andern Orten ihres schlechten Gehaltes
wegen gänzlich verrufen und verboten.
Nach von Haller II. 422 übten folgende vier Freiherren von
Schauenstein-Ehrenfels das Münzrecht aus, als: a) Thomas I. bis
1623; mit späterer Jahrzahl ist mir kein Stück bekannt; &) dessen
Söhne Julius Otto I. von 1637—1647, und c) Thomas II.
iin Jahre 1667; d) des erstem Sohn, Georg Philipp, von
1681—1693.
Kaspar von Schauenstein, der Stammvater derjüngern
Linie dieses Geschlechtes, hinterliess die Söhne Thomas und
Kaspar den Jüngern, der 1621 Landvogt zu Maienfeld war.
Thomas war Doctor beider Rechte auf der Hochschule zu Pavia,
und einmal sogar Rector derselben, versah verschiedene Aemter in
Graubünden, ging im J. 1603 als Gesandter zur Beschwörung des
Bündnisses mit der Republik Venedig dahin und wurde bei diesem Anlasse
Ritter des h, Marcus. Er kaufte, wie ich oben, S. 202, sagte
von den Ilohenbalkischen Erben die Herrschaft Haldenstein um
dreitausend Kronen. Der diessmalige Herren - Wechsel erfolgte
nicht ohne grosse Unruhen, indem die Gemeinde Haldenstein aus
allen Kräften sich widersetzte. Sie wollte nach Zugrecht die Herrschaft
an sich kaufen, verweigerte die Huldigung, nahm sogar
den Herrn v. Schauenstein gefangen, führte ihn (im Herbste 1607)
über die Rheinbrücke und bot seine Güter zum Verkaufe aus. Erst
den schärfsten Maassregeln von Seite der drei Bünde auf die Ordination
vom 22. März 1609 gelang es, ihm zum Besitze seiner Herrschaft
zu verhelfen. Die Unterthanen mussten ihn mit klingendem
Spiel unter fliegenden Fahnen wieder nach Haldenstein führen und