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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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zusammenhabenden  Verträge  in  der  steten  Suceession  im  Geschleckte ­
  verbleiben  soll  —  Thomasen  von  Schauenstein  diese
weitere  Gnade  gethan  und  die  Freiheit  gegeben  und  ihm  und  seinen
ehelichen  Erben  und  Erbenserben,  Manns-  und  Frauenspersonen,
auch  hinfürder  in.ewige  Zeit  diese  nachbeschriebene  unirte  adelige
Wappen  und  Kleinod  folgen  dermassen  zu  führen  und  zu  gebrauchen ­
  gegönnt  und  erlaubt,  nämlich  einen  quadrirten  Schild 1 ),  dessen ­
  hinterer  Untertheil  in  vier  unterschiedliche  gleiche  Strassen
quergetheilt  ist,  deren  erste  und  dritte  schwarz,  die  zweite  und

1693  und  1694  Podestat  zu  Trahona  gewesen  war.  Mit  Emilie  v.  Molina
erzeugte  er  a)  Johann*),  der  als  französischer  Officier  1709  auf  dem
Schlachtfelde  starb  und  mit  seiner  Base  M.  Elisabeth  v.  Hartmannis  verlobt ­
  war  (vgl.  S.  212);  b)  Margaretha,  Gemahlin  Johann  Rudolfs  v.
Schauenstein  und  Mutter  des  Letzten  (Grafen)  von  Schauenstein.  —  Des
vorgenannten  Rudolf  II.  von  Schauenstein  jüngerer  Sohn  Heinrich,  der
ein  tüchtiger  und  tapferer  Officier  in  französischen  Diensten  war,  übernahm
nach  seines  Bruders  Thomas  Tode  1642  die  Garde-Compagnie,  kehrte  später
in  seine  Heimat  zurück  und  ward  1655  zum  Landvogte  in  Maienfeld  gewählt. ­
  Er  starb  1666,  seine  Gemahlinn  Elisabeth,  Tochter  Johanns  von  Mont,
schenkte  ihm  ausser  zwei  Töchtern  die  beiden  Söhne  Heinrich,  der  jung
starb  und  Johann  Rudolf,  den  Inhaber  der  Erbcompagnie  seines
Grossvaters,  Hauptmann  der  Garde,  die  aber  1668  abgedankt  wurde.  Nun
wandte  er  sein  Auge  nach  dem  deutschen  Kaiser.  Nach  v.  Sprecher
wurde  er  1709  von  Kaiser  Joseph  I.  mit  einem  Documente  begnadigt,  wornach
  alle  Privilegien  und  Freiheiten,  als  der  Freiherrnstand,  Wappenvermehrung, ­
  Münz-  und  Marktgerechtigkeit,  das  Jus  Asyli,  wie  solche  von
den  Kaisern  Rudolf  II.  und  Matthias  1611  und  1612  der  Linie  zu  Haldenstein
ertheilt  worden  waren,  auf  ihn  und  seine  Linie  und  Herrschaft  Reichenau,
Tarn  ins  und  H  o  h  e  n  tr  i  n  s  nach  dem  Erlöschen  des  Haldensteiner  Mannsstammes ­
  übertragen  wurden.  Solches  alles  habe  am  4.  Juli  1739  Karl  VI.
bestätigt.  Seine  erste  Gemahlin  und  Base  Margaretha  von  Schauenstein ­
  (s.  vorher  6)  gebar  ihm  den  einzigen  Sohn  Thomas  Franz,  nachherigen
  Reichsgrafen  von  Schauenstein  und  Ehrenfels,  von  dem  wir
bei  Beschreibung  des  von  ihm  hier  S.  221  in  Abbildung  beigedruckten  Groschen ­
  vom  J.  1740  nach  Erlangung  der  reichsgrällichen  Würde  Mehrere«
sprechen  wollen.
*)  Johann  war  nach  einer  anderen  Mitlheilung  ein  Sohn  Heinrich’s  von  Schaucnstein
  und  der  Elisabeth  von  Mont.  Die  richtige  Angabe  mögen  Graubünden’schc
Forscher  ermitteln.
f )  Da  die  Angaben  dieses  Wappens  nicht  gleich  lauten,  so  gebe  ich  hier
dessen  urkundliche  Beschreibung  in  etwas  besserer  Form  und  Schreibweise. ­


            
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