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zusammenhabenden Verträge in der steten Suceession im Geschleckte
verbleiben soll — Thomasen von Schauenstein diese
weitere Gnade gethan und die Freiheit gegeben und ihm und seinen
ehelichen Erben und Erbenserben, Manns- und Frauenspersonen,
auch hinfürder in.ewige Zeit diese nachbeschriebene unirte adelige
Wappen und Kleinod folgen dermassen zu führen und zu gebrauchen
gegönnt und erlaubt, nämlich einen quadrirten Schild 1 ), dessen
hinterer Untertheil in vier unterschiedliche gleiche Strassen
quergetheilt ist, deren erste und dritte schwarz, die zweite und
1693 und 1694 Podestat zu Trahona gewesen war. Mit Emilie v. Molina
erzeugte er a) Johann*), der als französischer Officier 1709 auf dem
Schlachtfelde starb und mit seiner Base M. Elisabeth v. Hartmannis verlobt
war (vgl. S. 212); b) Margaretha, Gemahlin Johann Rudolfs v.
Schauenstein und Mutter des Letzten (Grafen) von Schauenstein. — Des
vorgenannten Rudolf II. von Schauenstein jüngerer Sohn Heinrich, der
ein tüchtiger und tapferer Officier in französischen Diensten war, übernahm
nach seines Bruders Thomas Tode 1642 die Garde-Compagnie, kehrte später
in seine Heimat zurück und ward 1655 zum Landvogte in Maienfeld gewählt.
Er starb 1666, seine Gemahlinn Elisabeth, Tochter Johanns von Mont,
schenkte ihm ausser zwei Töchtern die beiden Söhne Heinrich, der jung
starb und Johann Rudolf, den Inhaber der Erbcompagnie seines
Grossvaters, Hauptmann der Garde, die aber 1668 abgedankt wurde. Nun
wandte er sein Auge nach dem deutschen Kaiser. Nach v. Sprecher
wurde er 1709 von Kaiser Joseph I. mit einem Documente begnadigt, wornach
alle Privilegien und Freiheiten, als der Freiherrnstand, Wappenvermehrung,
Münz- und Marktgerechtigkeit, das Jus Asyli, wie solche von
den Kaisern Rudolf II. und Matthias 1611 und 1612 der Linie zu Haldenstein
ertheilt worden waren, auf ihn und seine Linie und Herrschaft Reichenau,
Tarn ins und H o h e n tr i n s nach dem Erlöschen des Haldensteiner Mannsstammes
übertragen wurden. Solches alles habe am 4. Juli 1739 Karl VI.
bestätigt. Seine erste Gemahlin und Base Margaretha von Schauenstein
(s. vorher 6) gebar ihm den einzigen Sohn Thomas Franz, nachherigen
Reichsgrafen von Schauenstein und Ehrenfels, von dem wir
bei Beschreibung des von ihm hier S. 221 in Abbildung beigedruckten Groschen
vom J. 1740 nach Erlangung der reichsgrällichen Würde Mehrere«
sprechen wollen.
*) Johann war nach einer anderen Mitlheilung ein Sohn Heinrich’s von Schaucnstein
und der Elisabeth von Mont. Die richtige Angabe mögen Graubünden’schc
Forscher ermitteln.
f ) Da die Angaben dieses Wappens nicht gleich lauten, so gebe ich hier
dessen urkundliche Beschreibung in etwas besserer Form und Schreibweise.