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gelegenen Burgruinen Liechtenstein!) und Grottenstein 2 )
sarnmt der Nachbarschaft Patänia 3 ) eine ganz unabhängige Freiherrschaft,
die von deinHause v. Schauenstcin-Ehrenfels an das
von Salis übergieng und seit 1568 unter graubündenscheni Schutze
bis zum Jahre 1798 stand, in welchem durch die Revolution und
die Napolconische Mediation im Jahre 1803 alle herrschaftlichen
Rechte mit Vorbehalt des Eigenthumsrechtes und der loskäuflichen
Zinse und Zehnten aufgehoben wurden. In dem Schlosse
Haldenstein hatten Martin Planta und Peter Nesemann im J. 1761
das bekannte Philanthropin errichtet, das aber 1770 durch
den Minister von Salis-Marschlins nach Marschlins verlegt, und
aus Mangel an Unterstützung 1777 aufgelöst wurde.
I.
Gottlieb Emanuel von'Haller in seinem Schweizerischen,
Münz- und Medaillencabinet. Bern 1781, Bd. II, S. 422 berichtet,
dass Kaiser Rudolf II. ddo. Prag am 6. Juni 1611 den jeweiligen
Besitzern der Herrschaft Haldenstcia das Recht, kleine und
grosse, silberne und goldene Mün z en zu prägen ertheilt habe.
Ich suchte in den Reichsacten im Archive des k. k. Ministeriums
des Innern nach dem Diplome dieser Verleihung vom 6. Juni
1611 und fand daselbst nur eine vidimirte Abschrift ddo. Wien
30. März 1844 aus dem Reichsregistratenbuche K. Rudolfs II.
Lib. IV. de anno 1607 — 1612 sub rubrica „Privilegia generalia”
pag. 452.
Dieses Diplom vom 6. Juni 1611 enthält die Wiedereinsetzung
des Thomas v. Schauenstein, Ritters, für sich und seine ehelichen
Nachkommen in den von seinen Vorältern geführten Freiherrnstand
mit dem Namen und Titel: Thomas von f§cliawcnsteiii,
Freiherr von Ehreniels, H e r r zu Maldcnstein, Liechtenstein
und Hohen-Trunss.
*) So — vom mhd. lieht Licht — wird dieser Name richtiger geschrieben.
Die Behauptung, die Fürsten von Liechtenstein haben diese Burg
als ihren Stammsitz anerkannt, gehört unter die Fabeln.
Ä ) Grottenstein, auch Krottenstein, führt von der Felsgrotte, in der
ein Heihvasser entspringen soll, seinen Namen.
- ) Aus dem mundartlichen Beat Antöni zusammengeschrumpft.