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die Macht der eigentlichen Krieger nicht ausreicht. In Ländern,
welche, wie das alte Aegypten, gegen fremde Einfälle von der Natur
geschützt sind, wird dem Landmann nicht zugemuthet, die
Waffen zu ergreifen. Dort bildet das Heer eine erbliche zahlreiche
Genossenschaft.
Die Lüsternheit nach den Schätzen der Nachbarn, die Herrschsucht
der Könige, oder die Nothwendigkeit, Beleidigung der
Nachbarn zu bestrafen und Räubereien derselben abzuwehren, sind
die Ursachen zum Kriege, nach dessen Beendigung in den Kriegsgefangenen
dem Staate ein neuer Stand erwächst, der Stand der
Sclaven. Der Sclave stand im alten Aegypten, im alten vorchristlichen
Europa, wie noch heute im Orient, zu seinem Herrn
in dem Verhältnisse des Kindes zumVater, er gehörte mit in das
Haus und der Hausvater sorgte für seine Bedürfnisse, erleichterte
ihm auch seine künftige Freiwerdung. Neue Kriege brachten neue
Sclaven. Aber der Wunsch Sclaven zu erwerben, veranlasste
schon in alter Zeit Kriege und Raubzüge, dergleichen noch heutiges
Tages die türkischen Herrscher Aegyptens nach Oberäthiopien
und die westlichen Negerkönige unternehmen, um die Sclavenmärkte
von Asien und Amerika damit zu versehen.
Aus den freigelassenen Sclaven, so wie aus den verarmten
Nachkommen freier Landleute, namentlich aber durch Eroberungganzer
Staaten, bildet sich ein neuer Stand, der der Leibeigenen,
an die Scholle gebundenen Landbauern, welchen gegen
einen Zins oder gegen gewisse Leistungen ein Grundstück von dem
freien Grundbesitzer erblich überlassen wird. Wir finden derartige
Leibeigenschaft vornehmlich in Europa, in Athen, Sparta,
Gallien, den deutschen und den slawischen Landen.
Aehnlich ist das Verhältniss der Lehne. In den auf Eroberung
gegründeten Staaten, zuletzt im türkischen Reiche, ertheilt
der Heerführer an seine getreuen Genossen zum Lohne für ihre
Dienste, Land und Leute und zwar erblich, wobei vorkommt,
dass die mit grossen Landstrecken Belehnten an ihre Diener und
Genossen einzelne Theile hinwiederum als Afterlehn abtreten. In
solchen Staaten finden sich dann ursprünglich nur zwei Stände,
die Herren und die Leibeigenen, aus welchen jedoch ein Mittelstand
zu erwachsen pflegt, indem der Herr Leibeigenen, welche
sich besondere Verdienste um ihn erworben haben, persönliche
Sit/.b. d. phil. hist. CI. VII. Bd. II. Heft. 13