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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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die  Macht  der  eigentlichen  Krieger  nicht  ausreicht.  In  Ländern,
welche,  wie  das  alte  Aegypten,  gegen  fremde  Einfälle  von  der  Natur ­
  geschützt  sind,  wird  dem  Landmann  nicht  zugemuthet,  die
Waffen  zu  ergreifen.  Dort  bildet  das  Heer  eine  erbliche  zahlreiche
Genossenschaft.
Die  Lüsternheit  nach  den  Schätzen  der  Nachbarn,  die  Herrschsucht ­
  der  Könige,  oder  die  Nothwendigkeit,  Beleidigung  der
Nachbarn  zu  bestrafen  und  Räubereien  derselben  abzuwehren,  sind
die  Ursachen  zum  Kriege,  nach  dessen  Beendigung  in  den  Kriegsgefangenen ­
  dem  Staate  ein  neuer  Stand  erwächst,  der  Stand  der
Sclaven.  Der  Sclave  stand  im  alten  Aegypten,  im  alten  vorchristlichen ­
  Europa,  wie  noch  heute  im  Orient,  zu  seinem  Herrn
in  dem  Verhältnisse  des  Kindes  zumVater,  er  gehörte  mit  in  das
Haus  und  der  Hausvater  sorgte  für  seine  Bedürfnisse,  erleichterte
ihm  auch  seine  künftige  Freiwerdung.  Neue  Kriege  brachten  neue
Sclaven.  Aber  der  Wunsch  Sclaven  zu  erwerben,  veranlasste
schon  in  alter  Zeit  Kriege  und  Raubzüge,  dergleichen  noch  heutiges ­
  Tages  die  türkischen  Herrscher  Aegyptens  nach  Oberäthiopien ­
  und  die  westlichen  Negerkönige  unternehmen,  um  die  Sclavenmärkte
  von  Asien  und  Amerika  damit  zu  versehen.
Aus  den  freigelassenen  Sclaven,  so  wie  aus  den  verarmten
Nachkommen  freier  Landleute,  namentlich  aber  durch  Eroberungganzer
  Staaten,  bildet  sich  ein  neuer  Stand,  der  der  Leibeigenen, ­
  an  die  Scholle  gebundenen  Landbauern,  welchen  gegen
einen  Zins  oder  gegen  gewisse  Leistungen  ein  Grundstück  von  dem
freien  Grundbesitzer  erblich  überlassen  wird.  Wir  finden  derartige ­
  Leibeigenschaft  vornehmlich  in  Europa,  in  Athen,  Sparta,
Gallien,  den  deutschen  und  den  slawischen  Landen.
Aehnlich  ist  das  Verhältniss  der  Lehne.  In  den  auf  Eroberung ­
  gegründeten  Staaten,  zuletzt  im  türkischen  Reiche,  ertheilt
der  Heerführer  an  seine  getreuen  Genossen  zum  Lohne  für  ihre
Dienste,  Land  und  Leute  und  zwar  erblich,  wobei  vorkommt,
dass  die  mit  grossen  Landstrecken  Belehnten  an  ihre  Diener  und
Genossen  einzelne  Theile  hinwiederum  als  Afterlehn  abtreten.  In
solchen  Staaten  finden  sich  dann  ursprünglich  nur  zwei  Stände,
die  Herren  und  die  Leibeigenen,  aus  welchen  jedoch  ein  Mittelstand ­
  zu  erwachsen  pflegt,  indem  der  Herr  Leibeigenen,  welche
sich  besondere  Verdienste  um  ihn  erworben  haben,  persönliche
Sit/.b.  d.  phil.  hist.  CI.  VII.  Bd.  II.  Heft.  13
            
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