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In Folge dieses Naturgesetzes finden wir denn auch schon
auf sehr niederen Stufen der Cultur die Ehe. Allerdings ist es
Thatsache, dass die südafrikanischen Buschmänner noch gar keine
Ehe haben, dass die Frau an keinen bestimmten Mann sich bindet,
dass sie ihr Kind nur so lange bei sich behält, als dasselbe ihrer
Unterstützung bedarf. Aehnliche Zustände trafen die Jesuiten bei
den alten Californiern, die gleich den Buschmännern auch jeglichen
Besitz flohen, und dem Wilde gleich sich paarend und wiederum
verlassend dahin leben und nur auf die Erlangung der
Nahrung ihre Thätigkeit richten. Es sind dies jedoch Zustände,
welche, durch ganz besondere klimatische und örtliche Ursachen
entstanden, nur als Ausnahme von der Regel erscheinen, denn unter
ähnlichen Naturverhältnissen, wie in Californien, finden wir bei den
australischen in Geschlechtern beisammen lebenden Urbewohnern,
sowie auch bei den Pescheräh die Ehe, und zwar bereits unter
der Gewährleistung der Gesellschaft. Dabei ist bemerkenswerth,
dass wir auf allen Culturstufen bei weitem häufiger den Mann im
Besitze von mehreren Frauen finden, als die Frau in der Gesellschaft
mehrerer Männer; es ist dies eine Erscheinung, welche in
der Thierwelt Gesetz zu sein scheint, wo diese in grösserer Anzahl
als Heerde auftritt. Ueberall aber treffen wir die Ehe unter
dem Schutze der Gesammtheit, überall den Mann als Familienhaupt
und Repräsentanten der Familie den andern gegenüber,
während der Frau desselben die Besorgung des Innern, die Bereitung
der Lebensbedürfnisse, die der Mann herbeizuscbaffen uud zu
erwerben hat, überlassen ist. Die Völker betrachten auf den gesunden
staatlichen Zuständen den Mann erst dann für vollkommen,
wenn er Ehemann, und in den naturgemässen und gesunden Culturzuständen
kommen alte Junggesellen und alte Jungfrauen nur
als seltene Ausnahmen vor, sowie sich denn die Zeiten des Verfalls
der Staaten durch zunehmende Ehelosigkeit auszeichnen.
Der Familienvater vertritt und vertheidigt die Familie gegen
Angriffe von Anderen in Gemeinschaft mit seinen Söhnen, die gemeiniglich
so lange bei ihm bleiben, bis sie selbst durch die Heirat
mit einer Frau eine eigene Familie zu bilden im Stande sind.
Auch nachdem dies geschehen, bleiben sie durch das von der
Vorsehung in jede Menschenbrust gelegte Gefühl der Dankbarkeit
gegen erhaltene Wohlthaten und der darauf begründeten Ehr-