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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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In  Folge  dieses  Naturgesetzes  finden  wir  denn  auch  schon
auf  sehr  niederen  Stufen  der  Cultur  die  Ehe.  Allerdings  ist  es
Thatsache,  dass  die  südafrikanischen  Buschmänner  noch  gar  keine
Ehe  haben,  dass  die  Frau  an  keinen  bestimmten  Mann  sich  bindet,
dass  sie  ihr  Kind  nur  so  lange  bei  sich  behält,  als  dasselbe  ihrer
Unterstützung  bedarf.  Aehnliche  Zustände  trafen  die  Jesuiten  bei
den  alten  Californiern,  die  gleich  den  Buschmännern  auch  jeglichen ­
  Besitz  flohen,  und  dem  Wilde  gleich  sich  paarend  und  wiederum ­
  verlassend  dahin  leben  und  nur  auf  die  Erlangung  der
Nahrung  ihre  Thätigkeit  richten.  Es  sind  dies  jedoch  Zustände,
welche,  durch  ganz  besondere  klimatische  und  örtliche  Ursachen
entstanden,  nur  als  Ausnahme  von  der  Regel  erscheinen,  denn  unter
ähnlichen  Naturverhältnissen,  wie  in  Californien,  finden  wir  bei  den
australischen  in  Geschlechtern  beisammen  lebenden  Urbewohnern,
sowie  auch  bei  den  Pescheräh  die  Ehe,  und  zwar  bereits  unter
der  Gewährleistung  der  Gesellschaft.  Dabei  ist  bemerkenswerth,
dass  wir  auf  allen  Culturstufen  bei  weitem  häufiger  den  Mann  im
Besitze  von  mehreren  Frauen  finden,  als  die  Frau  in  der  Gesellschaft ­
  mehrerer  Männer;  es  ist  dies  eine  Erscheinung,  welche  in
der  Thierwelt  Gesetz  zu  sein  scheint,  wo  diese  in  grösserer  Anzahl ­
  als  Heerde  auftritt.  Ueberall  aber  treffen  wir  die  Ehe  unter
dem  Schutze  der  Gesammtheit,  überall  den  Mann  als  Familienhaupt ­
  und  Repräsentanten  der  Familie  den  andern  gegenüber,
während  der  Frau  desselben  die  Besorgung  des  Innern,  die  Bereitung ­
  der  Lebensbedürfnisse,  die  der  Mann  herbeizuscbaffen  uud  zu
erwerben  hat,  überlassen  ist.  Die  Völker  betrachten  auf  den  gesunden ­
  staatlichen  Zuständen  den  Mann  erst  dann  für  vollkommen,
wenn  er  Ehemann,  und  in  den  naturgemässen  und  gesunden  Culturzuständen
  kommen  alte  Junggesellen  und  alte  Jungfrauen  nur
als  seltene  Ausnahmen  vor,  sowie  sich  denn  die  Zeiten  des  Verfalls ­
  der  Staaten  durch  zunehmende  Ehelosigkeit  auszeichnen.
Der  Familienvater  vertritt  und  vertheidigt  die  Familie  gegen
Angriffe  von  Anderen  in  Gemeinschaft  mit  seinen  Söhnen,  die  gemeiniglich ­
  so  lange  bei  ihm  bleiben,  bis  sie  selbst  durch  die  Heirat ­
  mit  einer  Frau  eine  eigene  Familie  zu  bilden  im  Stande  sind.
Auch  nachdem  dies  geschehen,  bleiben  sie  durch  das  von  der
Vorsehung  in  jede  Menschenbrust  gelegte  Gefühl  der  Dankbarkeit
gegen  erhaltene  Wohlthaten  und  der  darauf  begründeten  Ehr-
            
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