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Polizei seien zwar in Acht zu nehmen, doch dabei dem Kaiser, was
des Kaisers ist; wenn sie etwas bewilligten, würden sie zu grosser
Ungnade kommen; viele seien in Lchenspfliclit. Auch hei dem
Rath und Gerichte wurden Stimmen laut, die Forderung der
Stände zurückzuweisen. Das Schreiben enthalte Sätze, welche
den Freiheiten und Privilegien der Stadt entgegen seien: Ritterschaft
und Stadt seien nie bei dem Prager Landtage erschienen und
könnten deswegen nicht in den Landtagsschluss von 1618 aufgenommen
werden. — Die Commissäre suchten zu vermitteln: Die
Worte seien nicht so scharf zu nehmen; es würde nur „eine gutwillige
Anhillf und Darlehn” angesucht. Sie wurden jedoch mit
ihrer Forderung abgewiesen und reisten ab.
Im August d. J. erschien in Eger Graf Albin Schlick,
Herr auf Weisskirchen, Falkenau, Duppau, Nebrowitz und Thein,
der bei der Gewaltthat am Hradschin am 23. Mai ,1618 zugegen
gewesen und als ständischer Commissär die Rüstung im Eibogner
Kreise betrieb. Er hatte sich bereits mit dem Bürgermeister Paul
Junker und dem Syndikus der Stadt Georg Ludwig in Falkenau
besprochen und der Rath schien nicht abgeneigt „ein kleines Defensions-und
Unionswerk anzustellen.” In der Ständeversammlung
am 13. August theilte Graf Schlick ein Schreiben der Directoren
vom 2. August 1618 mit, welches seine Vollmachtund die Erklärung
enthielt, dass das Defensionswerk keine politische Sache sei und
als solche des einen oder des andern Kreises Freiheit nicht betreffe;
sprach dann selbst für die Beisteuer: „die katholischen
Stände hätten den Kaiser und die anderen Fürsten übel berichtet,
dass sie die Defension als ein politisches Werk darstellten, dass
der Kaiser jetzt gegen die Stände sub utraque ein grosses Kriegsheer
geworben; daher wollten die Stände eine Anzahl Fussvolk
stellen nicht animo ojfcndendi, sondern defendendi; den Katholiken
solle dadurch nichts unbilliges widerfahren; die Herren
Stände hätten zu dieser Stadt ihr besonderes Vertrauen, dass sie
nicht zu einem politischen, sondern zu einem Religionswerk mit
einer christlichen Beisteuer zu Stande kämen; der Kreis solle
deswegen nicht zu Böhmen gezogen werden; die Contribution sei
ein blosses Voluntarium.” Die Versammlung forderte eine Bedenkzeit
von 4 Wochen. Graf Schlick erwiederte darauf: „es
wäre an dem, eine Dilation in so wichtigen bedenklichen Sachen