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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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das  jedoch  keine  Wirkung  hatte,  denn  König  Ottokar  war  weit
entfernt,  in  dem  Papste  den  obersten  Schiedsrichter  und  Herrn
der  Völker  zu  verehren,  wie  die  römische  Curie  seit  Jahrhunderten ­
  es  bei  jeder  Gelegenheit  an-  und  aussprach.  —  Er  hatte  die
Macht  in  Händen  und  wollte  von  der  Kirche  wohl  Willfährigkeit
und  freundliche  Unterstützung,  war  aber  weit  entfernt,  ihr  jene
Stellung  in  Wirklichkeit  einzuräumen,  die  seine  Schreiben  in  so
manchen  Redensarten  anerkannt  hatten.
So  war  also  der  von  den  deutschen  Wahlfürsten  fast  einstimmig ­
  am  29.  September  1273  zum  König  gewählte  Graf  Rudolph
von  Habsburg  von  der  römischen  Kirche  als  römisch-deutscher
König  und  künftiger  Kaiser  nach  Jahresfrist  anerkannt  und  die
Deutschen  waren  aufgefordert  worden,  ihn  in  seinem  Rechte  zu
erhalten;  die  deutschen  Fürsten  sollten  ihn  begünstigen  —  gegen
den,  der  ihn  nicht  erkennen,  ihm  seine  Würde  nicht  einräumen
wolle.  —
Wirsehen,  dass  der  neugewählte,  nun  bestätigte  römischdeutsche ­
  König  in  einer  Stellung  gewesen,  die  im  grellen  Abstande
von  der  Macht  und  Herrlichkeit  des  römisch-deutschen  Kaiserthums, ­
  zum  Beispiele  der  Ottonen,  war.  —  In  Italien  sollte  er  lediglich ­
  dem  römischen  Stuhle  zur  Verfügung  stehen  ,  in  Deutschland
war  er  auf  den  guten  Willen  der  Fürsten  angewiesen  ,  ob  sie  ihn
gegen  seinen  offenen  Gegner  behaupten  mögen.
Und  dieser  offene  Gegner  wollte  seine  vermeintlichen  Ansprüche ­
  mit  gewaffneter  Macht  durchsetzen.

Hr.  Dr.Pfizmaier  legt  eine  für  die  Denkschriften  bestimmte
Abhandlung  vor:  „DasLi-sao  und  die  „neun  Gesänge”,
zwei  chinesische  Dichtungen  aus  dem  3.  Jalirh.  vor

„venda  negotia,  potentiae  vestrae  vires  ad  obtinendum  inaestimabile  retri-.,butonis
  aeternae  praemium  et  perpetnae  laudis  memoriale  praeconium,
„utiliter  exercere.  Dat.  Lugduni  VI.  kal.  Octobris  anno  III.”  Wäre  es  König
Ottokar  nur  um  Wahrung  seines  Rechtes  als  Wahlfürst  zu  thun
gewesen  und  um  Behauptung  seiner  Lande,  eine  Ausgleichung  wäre  durch
den  Papst  zu  Stande  gekommen  !
            
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