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das jedoch keine Wirkung hatte, denn König Ottokar war weit
entfernt, in dem Papste den obersten Schiedsrichter und Herrn
der Völker zu verehren, wie die römische Curie seit Jahrhunderten
es bei jeder Gelegenheit an- und aussprach. — Er hatte die
Macht in Händen und wollte von der Kirche wohl Willfährigkeit
und freundliche Unterstützung, war aber weit entfernt, ihr jene
Stellung in Wirklichkeit einzuräumen, die seine Schreiben in so
manchen Redensarten anerkannt hatten.
So war also der von den deutschen Wahlfürsten fast einstimmig
am 29. September 1273 zum König gewählte Graf Rudolph
von Habsburg von der römischen Kirche als römisch-deutscher
König und künftiger Kaiser nach Jahresfrist anerkannt und die
Deutschen waren aufgefordert worden, ihn in seinem Rechte zu
erhalten; die deutschen Fürsten sollten ihn begünstigen — gegen
den, der ihn nicht erkennen, ihm seine Würde nicht einräumen
wolle. —
Wirsehen, dass der neugewählte, nun bestätigte römischdeutsche
König in einer Stellung gewesen, die im grellen Abstande
von der Macht und Herrlichkeit des römisch-deutschen Kaiserthums,
zum Beispiele der Ottonen, war. — In Italien sollte er lediglich
dem römischen Stuhle zur Verfügung stehen , in Deutschland
war er auf den guten Willen der Fürsten angewiesen , ob sie ihn
gegen seinen offenen Gegner behaupten mögen.
Und dieser offene Gegner wollte seine vermeintlichen Ansprüche
mit gewaffneter Macht durchsetzen.
Hr. Dr.Pfizmaier legt eine für die Denkschriften bestimmte
Abhandlung vor: „DasLi-sao und die „neun Gesänge”,
zwei chinesische Dichtungen aus dem 3. Jalirh. vor
„venda negotia, potentiae vestrae vires ad obtinendum inaestimabile retri-.,butonis
aeternae praemium et perpetnae laudis memoriale praeconium,
„utiliter exercere. Dat. Lugduni VI. kal. Octobris anno III.” Wäre es König
Ottokar nur um Wahrung seines Rechtes als Wahlfürst zu thun
gewesen und um Behauptung seiner Lande, eine Ausgleichung wäre durch
den Papst zu Stande gekommen !