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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 7. Band, (Jahrgang 1851)

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Friedrich,  desshalb  nicht  verfolgen  ,  vielmehr  begünstigen  ;  sollte
einer  seiner  eigenen  Vasallen  sich  unterfangen,  etwas  gegen  die
obigen  Artikel  zu  unternehmen  ,  will  er  ihn  im  Zaume  halten.  —
Alles  dieses  soll  und  wird  König  Rudolph  selbst  bestätigen,  ja  auch
durch  einen  körperlichen  Eid  bekräftigen  und  schriftlich  versichern, ­
  sobald  er  durch  Briefe  odereinen  Gesandten  dazu  aufgefordert ­
  wird,  auch  alles  wiederholen,  sobald  er  nach  Rom  zur
kaiserlichen  Krönung  kömmt.  Eben  so  wird  er  ohne  alle  Winkelzüge ­
  in  aufrichtiger  Gesinnung  alle  weltlichen  deutschen  Reichsfürsten ­
  dahin  vermögen  ,  dass  sie  versprechen  und  beschwören,
ihn  selbst  zu  verhalten  zur  unverbrüchlichen  Bewahrung  dieses
Gelöbnisses  und  im  Falle  des  Bruches  ,  was  Gott  verhüten  wolle,
ihm  darin  nicht  den  geringsten  Beistand  zu  leisten.
Im  zweiten  Theile  bestätigen  die  oben  angeführtenErzbischöfe
und  Bischöfe  und  die  beiden  Weltlichen,  dass  sie  diess  alles  gesehen ­
  und  gehöret  und  geloben  und  beschwören  ,  dass  sie  Sorge
tragen  wollen,  dass  der  König  Rudolph  alles  halte  und  dass  sie  ihm
durchaus  keinen  Beistand  leisten  wollen,  falls  er  das  Versprechen
brechen  wollte.
Im  drittenTheile  bezeugen  dieselben,  dass  sie  die  offenen  Briefe
der  deutschen  Reichsfürsten  eingesehen  haben  (v.  23.  April
1220  am  Reichstage  zu  Frankfurt)  und  ihren  Inhalt  hörten  (vor  den
oben  angeführten  Personen),  wodurch  dieselben  die  der  römischen
Kirehc  von  K.  Friedrich  II.  gegebenen  Privilegien  und  Versprechungen ­
  neuerdings  bestätigen.  —  Auf  dass  die  „beiden  Schwerter”  im
Hause  des  Herrn  in  inniger  Vereinigung  zur  Verbesserung  des  christlichen ­
  Volkes  gemeinschaftlich  wirken.  —  Das  Datum  dieses  hochwichtigen ­
  dreitheiligen  Actenstückes  ist  vom  6.  Juni  1274,  einem
Dienstage  (der  aber  am  5.  war,  der  6.  Juni  war  ein  Mittwoch  1 ).

Es  ist  ein  eigenes  Verhängniss  der  deutschen  Geschichte,  dass  die  bedeutendsten ­
  Zeugnisse  derselben  —  nicht  in  Deutschland,  sondern  in  der
Fremde  existiren.  Die  Quellen  zur  Beleuchtung  der  wichtigsten  Verhältnisse ­
  werden  uns  unvollständig  bekannt,  die  Einsicht  derselben  ist  versagt. ­
  Die  Kritik  kann  unter  diesen  Umständen  nicht  Amt  handeln.  Die
Kanzleibücher,  die  Instructionen  und  Berichte  der  Gesandten,  die  vertraulichen ­
  Briefe  sind  grösstentheils  verloren  oder  nur  in  Bruchstücken  erhalten ­
  ,  die  deutsche  Geschichte  bietet  desshalb  die  grössten  Schwierigkeiten, ­
  ihre  Bearbeitung  ist  mühevoll!
            
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