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Diese Bestätigung- fand jedoch an der römischen Curie nicht
wenige Gegner, deren Machinationen wir bisher nur aus dem Erfolge,
nämlich der Hinhaltung und Verzögerung derselben, kennen.
Alles war in diesem Augenblicke mit der grossen Angelegenheit
des Conciliums beschäftigt, der Papst bereits auf der Reise,
in Lyon traf er Ende November 1273 ein. Man wusste, dass der
Hauptzweck desselben die Veranlassung eines Kreuzzuges war, dass
des Papstes heissester Wunsch für Herstellung der Ruhe und Sicherheit
in Deutschland aus dieser Absicht entsprang; folglich erklärten
die, welche seine Gunst und Willfährigkeit brauchten, sogleich
ihre Bereitwilligkeit, diesen so nachdrücklich verlangten
Kreuzzug zu unternehmen. König Ottokar II. von Böhmen, der
mächtigste aus ihnen, hatte sich vor allen dazu anheischig gemacht,
wollte aber eben desshalb früher die Regelung der Verhältnisse
in Deutschland und volle Sicherheit, die er nur als römisch-deutscher
Kaiser erwarten konnte.
Papst Gregor X. bezeugte darüber seine Freude und wollte
aber, dass der König unverzüglich sich dieser Unternehmung
weihe und ohne alle Nebenabsichten. Er erkannte nur zu wohl,
dass Ottokars Streben die möglichste Ausdehnung und feste Begründung
seiner Herrschaft war, dass sein Regiment ein starkes
möglichst wenig beschränktes werden sollte. — Er hatte den Adel
seiner Lande gedemüthigt und sich unterwürfig gemacht, er
wollte auch — den Klerus in demselben an grössere Willfährigkeit
gewöhnen, insbesondere aber waren die Verhältnisse gegen die
geistlichen Reichsfürsten, welche so beträchtliche Güter in seinem
Gebiete hatten, Veranlassung zu den grössten Reibungen. Ottokar
wollte diese Staaten im Staate nicht dulden, er wollte Herr sein
in seinen Landen und neben ihm sollte es kein anderer sein. — Der
Erzbischof von Salzburg (seit 1270 Friedrich II. von Walchen)
die Bischöfe von Bamberg, Regensburg, Freisingen und
„plantatio contra Crucis Christi emulos ad Christi gloriam se dilatet.’’ —
In dem Schreiben herrscht übrigens ein ganz anderer Ton als in dem
vorhergehenden, man sieht, dass der Gemahl einer hohenstaufischen Königin
(Elisabeth, früher Gemahlin König Conrads IV.) den Papst ehrt, aber
nicht so hoch stellt, als der Erzbischof. — Der Text bei Bodmann
(Nro. V. p. 130) ist etwas abweichend, statt virum secundum cor suum
steht: „animatam praefecit in terris legem de sui profunditate
consilii...”