Berichte über Handschriften des sog. Schwabenspiegels,
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2-Mit
dieser Handschrift stimmt in auffallender Weise die
Num. 747 der fürstlich Fürstenberg’schen Bibliothek
zu Donaueschingen überein, in kleinem Quartformate, aut
Papier, durchlaufend, im 15. Jahrhunderte gefertigt, von Fol.
188' an viel gedrängter als bis dahin geschrieben.
Der rothe Titel lautet in ihr: Diez ist das puch genomen
von dem decret vnd von dem decretal vnd von innig Karls
recht vnd von gots wort genomen.
Den Inhalt bildet zunächst das oberbaierische Landrecht
des Kaisers Ludwig vom Jahre 1346, dann der sogenannte
Schwabenspiegel von Fol. 97—234—252 der neuen Foliii’nng,
woran sich von Fol. 252'—261 das Verzeichniss der Capftel
mit der je betreffenden Verweisung auf die alte mit römischen'
Zahlen je in der Mitte oben angebrachte Foliirung anschliesst.
Beim Einbinden dieser Handschrift benützte der Buchbinder
für die Bekleidung der inneren Seite der Vorder- wie
Hinterdecke, bis zum Einschläge der ersten und letzten Lage,
einen Gerichtsbrief des Fronboten Haintz Kittzinger zu Hall,
welchen er an Stelle seines Herrn fertigte, des Pflegers Heinrich
Snellmann daselbst, vom Mittwoche vor Agnes des Jahres
1375. Am ersten leeren Blatte ist auf der zweiten Seite der
Name Wilham Klopffer von einer Hand des 16. Jahrhunderts
eingetragen.
3.
Einen sonderbaren Eindruck endlich macht auf den ersten
Blick die in der Bibliothek des historischen Vereines von
Niederbaiern zu Landshut unter Num. 1 befindliche Papierhandschrift
aus den Jahren 1474—1476, in Folio, gleichfalls
durchlaufend gefertigt.
Sie enthält — abgesehen von einem uns nicht berührenden
Stücke ■— zuerst das oberbaierische Stadtrecht in der späteren
Gestalt der Eintheilung in Titel, mit einem Anhänge von anderer
Hand, dann unser Rechtsbuch, endlich ,den bom der gesipten
früntschafft jn teutsch kurtz zu beschreiben, wie jn der
hochgelert doctor Johannes Andree vormals jm latin völliger