Berichte über Handschriften des sog. Schwabenspiegels.
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Rechtsbuche noch Erzeugnisse der oberbaierischen Gesetzgebung
des Kaisers Ludwig des Baiers.
I.
Ich bandle zunächst von der äusseren Erscheinung
der drei Handschriften, wovon die Rede sein soll.
1.
Die in der Bibliothek des erlauchten gräflichen Hauses
von Ortenburg zu Tambach befindliche höchst werthvolle
Pergamenthandschrift in Quart gehört, wie die Schnalser zu
Innsbruck, ja vielleicht noch eher als diese, wenn nicht mehr
dem 13., so dem Anfänge des 14. Jahrhunderts an. Es findet
sich nämlich am Schlüsse des ersten Artikels des Lehenrechtes
bei der Erwähnung der siebenten Welt die Zählung: tausent
jar zwai hvndert jar fvmf vnd nevntzich jar. Widerspricht
auch die Schrift dieser Jahrzahl in keiner Weise, liegt auch
die Annahme sehr nahe, dass der Schreiber an dieser Stelle
gerade die Zahl des eben laufenden Jahres einsetzte, liegt
diese Annahme vielleicht sogar um so näher, als eine andere
Handschrift, wovon alsbald die Rede sein wird, an der betreffenden
Stelle auf eine Vorlage vom Jahre 1282 hinweist,
welche Zahl der allem Anscheine nach äusserst gewandte
Schreiber unserer Handschrift einfach in das Jahr seiner Arbeit
umsetzte, also in das Jahr 1295, so ist doch immerhin die
Möglichkeit nicht ganz und gar ausgeschlossen, dass diese
Jahrzahl am Ende doch auch nur auf der unmittelbaren Vorlage
beruht, und der in Frage stehende Codex doch erst dem
Beginne des folgenden Jahrhunderts angehören mag.
Er besteht aus zehn Lagen, wovon die zweite und zehnte
Quinterne sind, die übrigen Quaterne, und ist in durchlaufenden
Zeilen geschrieben, deren 29 auf die Seite treffen.
Der Titel des Werkes, roth geschrieben, lautet: Ditz ist
daz lantrecht püch. genomen von dem decret. vnd von dem
Decretal. vnd von Chunich Karels recht, vnd von gotes Worten
genomen.
Die erste Zeile des Textes, mit der grösseren Initiale H
beginnend, Herre got, ist roth mit lauter grossen Buchstaben;