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Rockinger.
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Hat Ficker in seiner Abhandlung über die Genealogie
der Handschriften unseres Rechtsbucbes von sechs Gliedern
dieser Gruppe sprechen können, so hat sich unterdessen deren
Zahl erweitert. Abgesehen von der des allgemeinen Reichsarchives
zu München, ist eine in der Bibliothek des Appellationsgerichtes
zu Bernburg aufgetaucht. Von einer der kaiserlichen
Hofbibliothek zu Wien aus dem Jahre 1408 hat Laband
in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte III. S. 155 Nachricht
gegeben. Auch die Num. 2929 aus dem Jahre 1447 daselbst,
und weiter die Num. 126 der Handschriften des kaiserlichen
Haus-, Hof- und Staatsarchives vom Jahre 1403 fällt in diese
Gruppe. Aber damit ist ihre Zahl noch nicht erschöpft.
Ich kann zum Gegenstände dieses Berichtes die Untersuchung
von drei mehr oder weniger in engem Verhältnisse
zu einander stehenden wählen, deren Werth für
die in Frage stehende Familie wie für die Genealogie
unseres Rechtsbuches selbst nicht zu unterschätzen ist.
Zieht die erste schon durch ihr Alter die Aufmerksamkeit auf
sich, so schliessen sich ihr die beiden anderen, bei welchen
dieser Gesichtspunkt nicht in Betracht kommt, durch die Gestalt
ihres Textes in ganz eigenthümlicher Weise an. Wenn
nicht auch die erste, so entstammen jedenfalls die beiden anderen
baierischem Boden, und diese enthalten neben unserem