Alcuinstudien.
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wörtlich gemacht werden. 1 Und doch, da wir autographe
Werke Alcuins nicht mehr anftreiben können, werden wir uns,
ohne uns über den möglichen Abstand zu täuschen, an die wohl
noch eher auf uns gekommenen Urschriften seiner Notare, als
unter seinen Augen entstanden und seiner eigenen Schreibweise
näher stehend denn die späteren durch allerlei Einflüsse
hindurchgegangenen Abschriften, zu halten haben. Nur auf
diesem Wege werden wir uns eine annähernd richtige Vorstellung
von dem Alcuin zuzutrauenden Grade von Correctheit oder
Incorrectheit bilden können. So muss, meine ich, das Forschen
nach und in den Handschriften auch darauf gerichtet
sein, wo möglich aus Alcuins eigener Arbeitsstube hervorgegangene
Manuscripte zu entdecken. Ausser jenem Codex Coloniensis
ist, so viel ich weiss, noch keinem andern die gleiche
Eigenschaft beigelegt worden. Deshalb will ich auf die Handschrift
von Valenciennes Nr. 74 2 mit Ep. 137 und 158 verweisen,
die an mehreren Stellen mit dem Monogramm Kisela
versehen das dieser Prinzessin von Alcuin übersandte Original
zu sein scheint.
1 Mag es auch zum Theil Ausrede sein, so ist doch bezeichnend was Alcuin,
als ihm Unrichtigkeiten in einem früheren Schreiben nachgewiesen
waren, in Ep. 100 sagt: nisi forte notaria manus verba syllabas aut literas
immutasset, qnod saepe evenire solet . . . sicut in priore cartula
nostra de saltus diminutione per vestram divitissimam (?) inquisitionem
factum esse cognovi. Et ita error scribentis cpiodammodo dictanti deputabitur.
— Erinnert man sich, welchen Werth Alcuin auf correctes Abschreiben
der heiligen Schriften legte, so muss auffallen, wie die Biblia
Radonis (Cod. Vindob. 1190) von Fehlern und Auslassungen wimmelt.
Kurz die Praxis blieb weiter hinter der Theorie zurück.
2 Nach Mangeart, Catal. 64, in dem auch noch andere bisher nicht benutzte
Codices von S. Amand mit einzelnen Briefen Alcuins verzeich-