542
Sickel.
dessen Schüler zu Verfassern haben, 1 stehen auch drei Briefe
Alcuins und ein Gutachten dos Paulinus. Nur letzteres (Ep.
68) ist dem Codex X eigenthümlich. Ihm ist hier als inhaltlich
verwandt Ep. 67 angereiht, die als an K. Karl gerichtet
in die Collection y und danach in mehrere Handschriften auf- ,,
genommen ist. Auch die beiden weitern Alcuinbriefe in X,
Ep. 154 und 233 lassen sich in vielen Manuscripten nachweisen.
Somit gehört X nicht zu den Codices, die ich in dieser
Abhandlung besprechen wollte. Aber er bildet, ähnlich wie C,
den Uebergang zu den in der Folge zu betrachtenden Handschriften
und gibt mir überdies Anlass zu einigen Bemerkungen
allgemeiner Art. Z, TT, T, K, G, A boten uns doch
im eigentlichsten Sinne Sammlungen von Alcuinbriefen, wenn
auch hier und da anderer Stoff eingeschoben sein mochte; auch
die Schreiber von Y bekunden die Absicht Alcuinbriefe zusammenstellen
zu wollen. Bei allen diesen Handschriften kommen
also die Merkmale derselben und die Beschaffenheit der
in ihnen enthaltenen Briefsammlungen zusammen, um uns mehr
oder minder Aufschluss über Entstehung und Herkunft zu
geben. In C und X dagegen stossen wir auf die ersten Exemplare
einer weit zahlreicheren Classe von Manuscripten, in die
sich die Episteln Alcuins nur vereinzelt und gelegentlich verloren
haben, in denen sie neben dem Hauptinhalte fast verschwinden.
2 Bei dieser Classe muss also die Feststellung
etwaiger Verwandtschaft von dem ausgehen, was die Haupt-1
In der Inhaltsangabe der Tab. eed. 1, 75 fehlt der Hinweis auf die Drucke
den ich hier nachholeu will: 1. f. 1—20' Arculfus de sanctis locis Jerusalem:
Text ziemlich gleichlautend mit dem der Grotser’schen Edition,
noch nicht verzeichnet in Tobler, Bibliographia geogr. Palaestinae St;
2.—9. f. 27—81 nach X .in Frohen 2, 419—440, der die Autorschaft
Alcuins wenigstens in Frage stellt; 10. f 81'—86' nach X u. Cod. Monac.
14, 447 in Fr. 1, 342—345 = Ep. 233; 11.—13. f 86'—168 aus denselben
MSS. in Fr. 1, 342—390; 14. f. 168—175 in Fr. 2, 154; 15. f. 175—177'
mit Benutzung von X in Fr. 1, 339 und f. 177'—179 aus X in Fr. 2,
596; 16. 179—186 aus X von Frohen Mansi mitgetheilt, jetzt Jade
Ep. 68; 17. f 186—189 = Ep. 67 u. s. w.
2 Schon Jafte hat eine beträchtliche Zahl solcher Manuscripte angeführt
und benutzt, ohne jedoch den Vorrath erschöpft zu haben.