Alcuinstudien.
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Bei der Art wie wir uns die Veröffentlichung- der S-Briefe
vorzustellen haben, können nun auch die Textdifferenzen zwischen
T und 6K nicht Wunder nehmen. 1 Ich constatirte
zuvor dass die Stücke der Collection ■; in KG sehr gekürzt
sind. Hie und da ist das auch bei Briefen der Gruppe a der
Fall. 2 In ähnlicher, wenn auch nicht so entschiedener Weise
sind die S-Briefe in KG behandelt: es sind z. B. die Texte
der Ep. 36 und 90 in KG unvollständiger als in T. 3 Ferner
ersetzen die Schreiber von KG zuweilen (Ep. 15, 19, 212 u. a.
aus der Gruppe o) die Namen der Adressaten durch ille. T
verdient also auch für die Briefe der Collection o im Allgemeinen
den Vorzug vor KG.
1 Ich berücksichtige liier nur solche Stellen, die in K und G gleich lauten,
also schon auf deren gemeinsame Vorlage zurückzuführen sind.
2 Z. B. Ep. 27, bei der allerdings auch das umgekehrte Verhäitniss eintritt,
dass die in KG aufgenommenen Worte scelera-penetralia (Mon. Ale.
199 Note d) in T ausgefallen sind, offenbar durch Versehen des Copisten,
dessen Auge von dem ersten propter zu dem zweiten propter übersprang,
Versehen die auch sonst Vorkommen und leicht, von den absichtlichen
Auslassungen zu unterscheiden sind.
3 Ich will hier noch einer andern Ep. 93 betreffenden Differenz gedenken.
Nach Jaffe (Mon. Ale. 389 Note p und 391 Note b) ist in K erst ein
längerer Passus ausgefallen und folgt dann der Schluss des Briefes unter
neuer Aufschrift. In G findet dieselbe Auslassung statt, so dass auf die
Verszeilen auf neuer Seite 61 gleich De observacione etc. folgt, hier
zwar ohne Aufschrift, aber durch die Initiale D als Anfang eines neuen
Briefes bezeichnet. Eine Vergleichung mit T ist da allerdings nicht
möglich, da in diesem Codex die betreffende Lage ausgefallen ist. Aber
N verbindet beide Theile zu einem Briefe, lässt also den Text in KG
verkürzt erscheinen. Desgleichen nach Jaffe der Codex Q und endlich
der von ihm nicht verglichene Codex Y, welcher Ep. 93 bis concedat
(Mon. Ale. 392) ohne allen Absatz enthält. — Ich gehe hier überall von
der Voraussetzung aus, dass der vollständigere Text dem ursprünglichen
näher stehe. Dieselbe ist allerdings nicht in allen Fällen statthaft. Ich
werde in der nächsten Abhandlung bei der Betrachtung von Handschriften.
die aus uns noch vorliegenden abgeleitet sind, Beispiele dafür
beizubringen haben, dass die Copisten sich unter Umständen auch Zusätze
erlaubt haben. Solche Fälle sind aber leicht erkennbar, während
da wo sich T und K G durch ein Plus oder Minus von Worten unterscheiden,
aus der Construction oder dem Gedankengang zu entnehmen
ist, dass in K G eine Kürzung und nicht etwa umgekehrt in T eine Erweiterung
beliebt worden ist.
Sitzungsber. d. phil.-liist. CI. LXXIX. Bd. III. Hft. 34