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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 79. Band, (Jahrgang 1875)

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Sickel.

item  questiones  evangeliorum  Augustini;  item  Augustinus  super
epistolam  ad  Romanos;  item  questiones  diverse  doctorum  super
epistolas  Pauli;  item  explanacio  gladiorum  qui  dicuntur  in
passione  domini;  item  epistole  Karoli  ad  Albinum;  fast  ebenso
von  primo  an  im  Katalog.  War  demnach  Codex  Y  im  15.  Jahrhundert ­
  in  Salzburg,  so  ist  wohl  die  Vermuthung  erlaubt,  dass
er  sieh  auch  schon  in  früheren  Zeiten  dort  befand  und  dass
unter  anderen  auf  ihn  die  Worte  einer  Aufzeichnung  aus  dem
12.  Jahrhundert  zu  beziehen  sind:  cuius  (Arnonis)  vitam  Albinus
  magister  Karoli  per  sua  scripta  plurima  quae  hic  apud
nos  sunt  multum  collaiulat  et  extollit, 1  und  diese  Vermuthung
wird  zur  Gewissheit,  wenn  sich  aus  der  Handschrift  selbst
darthun  lässt,  dass  sie  in  dem  Kreise  Arno  entstanden  ist.
Aus  der  Inhaltsangabe  von  1433  wird  ersichtlich,  dass
schon  damals  die  205  Blätter  der  Handschrift  so  wie  jetzt
geordnet  waren.  Ja  Eintragungen  auf  dem  letzten  Blatt  von
Händen  des  9.  Jahrhunderts 2  beweisen,  dass  die  jetzt  letzte
Lage  schon  damals  diese  Stelle  einnahm.  Aber  in  seiner  ersten
Anlage  muss  das  Manuscript  anders  geordnet  gewesen  sein
und  muss  mit  f.  21  begonnen  haben.  Von  hier  an  bis  f.  191
sind  nämlich  die  Pergamentlagen  von  ö  bis  9  Halbblättern
(wiederholt  sind  Halbblätter  gleich  bei  der  Bildung  der  Quaternionen
  eingeheftet  worden)  auf  der  je  ersten  und  der  je
letzten  Seite  mit  den  Buchstaben  a  bis  z  bezeichnet  worden.
Hier  folgen  auf  Schriften  des  Augustinus 3  von  f.  148—150'
an  kleinere  exegetische  Schriften  Alcuin’s. 1  In  eine  Zeile  mit
den  letzten  Worten  dieser  Connnentare  setzte  dann  der  Copist
als  Ueberschrift  der  sich  unmittelbar  anschliessenden  Ep.  259:
De  sexagenario  numero  reginarum  et  octogenario  concubinarum.
 5

1  Mon.  G.  h.  SS.  9,  770  Note  aus  dem  Cod.  Vindob.  2090  gleicher  Herkunft. ­

2  Zum  Theil  tironische  Noten,  welche  aber  so  abgerieben  und  verblasst
sind,  dass  es  mir  nicht  gelingt,  noch  den  ganzen  Satz  zu  entziffern.
3  Tab.  cod.  1.  c.
4  Froben  1,  700,  u.  zw.,  wie  im  Elenchus  praef.  X  gesagt  wird,  ex  cod.
Salisb.,  d.  h.  aus  Y.
5  Also  bis  auf  die  Umstellung  von  numero  gleich  der  Aufschrift  im  Cod.
Paris.  13,373,  von  dem  noch  die  Rede  sein  wird.
            
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