Beiträge zur Kritik und Erklärung griechischer Schriftsteller.
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Verse wieder aufzugeben. Denn die Partikel bedarf in diesem
Zusammenhang nothwendig der Anlehnung an ein vorangehendes
Particip. (In der That verzichtet Nauck jetzt auf die Herstellung
des zweiten Verses, indem er schreibt: ,E ; .sey.xV;<jaxo vitiosum,
emendatio incerta', während er in den Trag. gr. fragm. [1856.]
elx’ htvfyscp? vorschlug, den ersten Vers mit seinem £»jtü>v hingegen
noch unangefochten liess.) Man vergleiche übrigens, um zu
erkennen, wie sehr hier eixa am Platze ist, z. B. Frg. 435, 1:
auTÖg v. vuv Spfito sixa Sai'p.ovaq xäXet, Frg. 532, 2: %v.q tcovrjpä xapy’
e/ojP e?x’ eu Xiyeti, oder (worauf schon Herwerden, Exerc. crit.
p. 38, hinwies) Frg. 421:
|j.YjS’ (bq y.ay.b? '/auy.Xr^oq eü zpä^ac toxs
£/)xwv xa 7cXstov’ eixa xdvx’ axiMftev.
Der unvergleichliche Cobet endlich hat diesem Bruchstück
gegenüber mehr diagnostischen Scharfblick als therapeutisches
Geschick bewährt. Er hat die Corruptelen zuerst klar erkannt
und überzeugend erwiesen, allein während er in Betreff
des ersten Verses keinen Bath weiss (,in priore senario quid
lateat nesckü Mnemos. N. S. II, 100 [1874]), empfiehlt er
für den zweiten von neuem ein Heilmittel: ei)So|Gv exnjaax’
statt sozXeiav siaey.xvfcax’, welches schon bei seinem ersten Auftreten
(Mnemos. IX, 119) Cobet’s obengenannter Schüler
(a. a. 0.) mit Gründen zurückgewiesen hat, denen etwas hinzuzufügen
weder nöthig noch möglich scheint. Denn was lässt
sich gegen die Annahme, ein lückenhaftes €Y .... GKTIICAT,
das wir zu euBoijGv ey.rjcrax’ zu ergänzen haben, sei von einem
,Graeculus stulte‘ zu eöxXeiav eicestxijaax’ ergänzt worden, wohl
Treffenderes bemerken als was Herwerden bereits vor zwölf
Jahren bemerkt hat: es sei doch allzu gewagt, einem und
demselben Menschen die Unkunde zuzuschreiben, die sich
in der Bildung jenes eiffzxvjuaaöai verräth, ,et simul satis acuminis,
ut vocabulum quod a sententia requiratur ex ingenio
possit supplere idque tale, quäle est euy./.eta, poeticum et prorsus
Euripideum', wobei Herwerden auf die Fragmente 147,
239, 242, 477 verweist (und ebenso auf 219, 660, 849, Androm.
321, 800; Here. F. 1335, 1370; Suppl. 315, 1015; Hipp. 1299;
Med. 415; Orest. 30 hätte verweisen können).