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Thaner.
Nun unterliegt es wohl keinem Zweifel, dass die Sigle
M. p. de lo. der (flösse den Magister P. (Petras?) de Lovencenis
bedeutet. Da liegt es nahe, auch den M. p. de blois und
M. G. dieser Stelle mit dem M. p. und M. Gr. der Glosse für
identisch zu halten. Es ist eben von den Werken jener Schriftsteller,
welche die Glosse B am meisten benutzt hat, jedesmal
der Anfang abgeschrieben. Dass die mit M. G. und M. p. de
lo. bezeichneten Glossen aus Commentaren zum Decretum Gratiani
entnommen sind, ergiebt der Inhalt; aber auch mit den
Glossen M. p. ist dies der Pall. Allein Peter von Blois hat
nicht bloss über Process geschrieben; er ist der Verfasser des
Speculum juris canonici, das die allgemeinen Lehren des
canonischen Rechtes auf Grand des Decretum Gratiani enthält;
es ist mehr als wahrscheinlich, dass er dasselbe auch
glossirt oder in anderer Weise bearbeitet habe. Ucbrigens verweist
er sowohl in dem Bruchstück des Berliner Codex (sed
inde alias), als im Speculum (sed de his alias cap. I. §. 6)
auf ein anderes Werk. Endlich stimmt die Stolle Nr. 17 vollkommen
zu c. I. §. 8 des Speculum. Dort sagt er, offenbar
wegen des Wortes praedampnatus, das Decret scheine einen
canon latae sententiae anzunehmen; hier, ein solcher sei dann
vorhanden, wenn die Strafe sich auf Vergangenes zurückbezieht
(ad praeteritum retorquetur), wo also Jemand schon
im Voraus verurtheilt ist (praedamnatus), bevor ein Urtheil
über ihn gefällt wird. 1
Was endlich den Gesammtcharakter der Glosse B betrifft,
so ist zu bemerken, dass sie im Allgemeinen wenig mit der
Glossa ordinaria übereinstimmt, eine wörtliche Benutzung findet
sich nirgends; ausserdem ist hervorzuheben, dass sich keine
Decretale eitirt findet. Einmal ist Ovid citirt zum Beweise,
dass ,insimulare‘ dasselbe wie ,accusare‘ bedeutet, ein anderes
Mal die Rhetoriker (non quaestio facti sed iuris, vel sicut in
rhetoricis dicitur, non est coniecturalis sed diffinitiva).
1 Die Stelle Nr. 14 des M. P. scheint dem c. 22 des Speculum j. c. zu
widersprechen. Allein dort führt der Magister nur ,quidam‘ an, die jene
Meinung haben; nach der scholastischen Darstellungsweise musste M. P.
einer anderen folgen. Nr. 15 aber handelt gar nicht von morbus incurabilis
(intervalla aegritudinis c. 14 C. VII Q. 1).