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Roclci nger.
V.
Hat sich bereits aus den Noten zu 111 ein Einblick in
die Textesgestaltung ergeben, so ist dieser doch keineswegs
hinreichend für die Gesammtwürdigung. Die Abweichungen
gegenüber L sind nämlich theilweise so bedeutend, dass
blos mit einer grösseren oder geringeren Zahl von solchen für
den Hauptzweck nicht vielgewonnen ist, während auf der
anderen Seite die Mittheilung der Stellen, welche ich hiefür
als erforderlich erachte, den Umfang dieses Berichtes
unverhältnissmässig anschwellen würde. Ich werde daher diesen
Gegenstand besser dem alsbald nachfolgenden Berichte
Vorbehalten dürfen.
VI.
Was übrigens gerade die Frage nach der Gestalt des
Textes anlangt, kann ich wohl doch hier bereits bemerken,
dass sich gegenüber den bekannteren Formen desselben Abweichungen
heraussteilen, welche theilweise der Gruppe eigenthümlich
sind von welcher die Rede ist, theilweise aber auch
lediglich eine Besonderheit der drei Handschriften bilden,
von welchen genauer gehandelt wird, wie beziehungsweise noch
jener welche hiemit in näherem oder entfernterem Zusammenhänge
stehen. Einige Beispiele in diesem Bezüge mögen hier
noch eine Stelle finden.
Erhielt nach L lb insgemein Moses auf dem Berge Sinai
ausser den zehn Geboten von Gott noch weiter für den Fall
Bediirfens 613 Gesetze, so nach unserer Gruppe nur sechshundert
und fünf.
Bei der Erwähnung der sieben Weltalter nach den Origines
Isidors, hier wie auch sonst dem Origenes zugeschrieben,
welcher hier noch näher als der weise Meister aus Griechenland
vorgeführt wird, ist der Anfang der siebenten Welt
mit Kaiser Heinrichs Zeiten bezeichnet.
Als Fallzeit für den Lämmerzehent erscheint im
Art. 250 anstatt des Walburgtages der Philippstag, während
weiter die Erwähnung des Margarethentages ganz und gar fehlt.