Beiträge zur Literaturgeschichte der Si'ä und der sunnitischen Polemik. 523
entspricht (nicht so die Si'iten). Al-Eawawi, welcher den
Standpunkt der vier orthodoxen Riten stets in bündiger Klarheit
darlegt, und den wir zu diesem Behufe schon einigemale
citirt haben, sagt betreffs dieser Frage: 1 pLo^U
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Vers 65 ist auf zwei Differenzpunkte des si'itischen und
sunnitischen rituellen Waschungsgesetzes Bezug genommen. Die
Waschung des ganzen Fusses ist nach si'itischer Doctrin nicht
nothwendig. Das ^j^jc ist eines derjenigen Differenzpunkte
in der Rituslehre, welcher sehr viel Polemik zwischen
den beiderseitigen Rituslehrern hervorgerufen hat. Nach sunnitischem
Ritus nämlich, welcher auf autenthische Traditionssprüche
zurückgeführt wird, 2 ist es erlaubt, währenddes
im Falle dass die FussWaschung mit Schwierigkeiten verbunden
wäre, z. B. auf der Reise (andere urgiren die Unmöglichkeit
der Fusswaschung nicht und dehnen das Auskunftsmittel auch
auf normale Fälle aus) 3 durch das Reinigen der Fussbekleidung
zu ersetzen. Die Si'iten halten die Traditioussätze, auf welche
sich die Erlaubniss des ^e. stützt, für unecht
und urgiren die obligate Fusswaschung. 4 Diese Geringfügigkeit
1 Commentar zu Muslim Bd. II p.
2 al-Buchari Kitäb al-wadü' nr. 48 (ed. Krehl Bd. I p. ‘jf)-3
Nach den säfi'itisehen Lehrern ist das A Q, j dem vorzuziehen,
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andere Lehrer stellen dem Jumi. das Un * er
allen Umständen gleich, noch andere geben dem Letztem den Vorzug'
vor dem normalmässigen Waschen.
4 al-Nawawi Bd. I p. ("("v g JO JJJtJ ^yc
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXVIII. Bd. III. Hft. 34