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Goldziher.
machen' des Grabes, ebenso der mälikitische 1 und hanbalitische.
2 In der Traditionssainmlung al-Bochäri’s ist von
dieser Ritusfrage keine Rede, wohl aber in dem Sahih des
Muslim, wo erzählt wird, dass diese strittige Frage in der
ersten Zeit des Islam (!) bei Gelegenheit eines muhammedanischen
Begräbnisses auf der Insel Rhodos zur Verhandlung
kam und dass damals Fadala b. 'Ubeid einen Ausspruch des
Propheten angeführt habe, wonach die Oberfläche des Grabes
platt sein muss und nicht höckerig gemacht werden darf. 3
Darin stimmen jedoch alle Riten überein, dass die Erhöhung
nicht gar zu sehr in die Augen fallen darf; die meisten setzen
das Höhenmass einer Handspanne fest.
Wir sehen hieraus, dass al-Säfi'i auch in dieser Ritusfrage
mit der Praxis der Si'a übereinstimmt, die, wie wir oben
gesehen, seine Richtung am glimpflichsten behandelt. Dieselbe
Uebereinstimmung zwischen dem säfi'itischen und dem si'itischen
Ritus findet auch hinsichtlich der oben behandelten
Frage: ob das ,Basmala‘ laut recitirt werden müsse,
statt (vergl. al-Nawawi Bd. II p. ff).
Das v. 66 erwähnte Lautrecitiren des ( j^yol bezieht sich
auf das die fätihä abschliessende Amen, welches mit einiger
Meinungsverschiedenheit dem allgemeinen sunnitischen Ritus
1 s. al-Navavi zu Muslim Bd. IIp. yUij £iyjJ.J üj
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2 al-Seibäni’s , . ■ 11 U tt Juü Commentar
zum hanbalitischen Codex des Ta'älibi (Büläk 1291) Bd. I p. ‘jy ,
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3 al-Navavi Bd. II p. jboL*i' (jl ^jyP *2^)
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