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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 78. Band, (Jahrgang 1874)

Beiträge  zur  Literaturgeschichte  der  Öi f ä  und  der  sunnitischen  Polemik.  503

ausschliesslich  aus  arabischen  Elementen  besteht,  dass  vielmehr
das  persische  Element  einen  nicht  unbeträchtlichen  Theil  der
islamitischen  Gemeinschaft  ausmacht.  Die  Identificirung  des
Islams  mit  dem  Araberthum  ist  innerhalb  dieses  Bekenntnisses
so  selbstverständlich,  dass  es  gar  keiner  Frage  unterliegen
mochte,  dass  die  obligaten  Gebete  nur  in  arabischer  Sprache
verrichtet  werden  dürfen,  dass  vorzüglich  die  bei  jeder  Prosternation
  unerlässliche  Recitation  der  fatihä  nur  in  der  Originalsprache ­
  stattfinden  darf.  Man  stützt  sich  hiebei  auf  einige
Koranverse,  namentlich  auf  Sürä  XVI  v.  105.  XXVI  v.  195.
XII  v.  2.  XLIII  v.  2  u.  a.  m.  Nur  Abu  ITanifä  ventilirte  die
Frage  :  ob  es  einem  Perser,  welcher  die  arabische  Sprache,  und
daher  den  Sinn  der  fatihä  nicht  versteht,  gestattet  sei,  diese
in  persischer  Sprache  zu  recitiren?  und  entschied  sich  für  die
Zulassung  dieser  Sprache  in  erwähntem  Falle.  Ein  bedeutender
Gesetzesgelehrter  späterer  Zeit,  Mahmud  al-Auzgandi  von
der  hanafitischen  Schule,  lehrt  sogar:  Wenn  Jemand  als  Vorbeter ­
  die  fatihä  in  persischer  Sprache  recitirt,  so  müssen  die
Zuhörer  die  Prosternation  leisten,  ob  sie  nun  die  persische
Sprache  verstehen  oder  nicht.  1  Die  übrigen  Imame  und  ihre
Schulen,  mit  Ausnahme  einer  kleinen  Anzahl  von  Säfi'iten,
verpönen  den  Gebrauch  der  persischen  Sprache  bei  obligaten
gottesdienstlichen  Verrichtungen  und  ziehen  es  vor,  dass  des
Arabischen  unkundige  Menschen  die  fatihä  gar  nicht  recitiren
mögen,  bis  sie  den  Originaltext  erlernt.  Wie  sich  z.  B.  der
ziemlich  verständige  al-Nawawi  (Säfi'it)  zu  dieser  Frage  verhält, ­
  das  sehen  wir  aus  seiner  diesbezüglichen  Entscheidung

an  zwei  verschiedenen  Stellen.  Einmal  sagt  er: 2  Lgj'ly»  V'S-J
*>lyjj  LgJ  slLwoJI 11.  Ao*.äJL>
11  j»)  I,  ein  andermal 3  noch  deutlicher:  löl  Cot

p~gAj  jJ  j\.  Vergl.  Iv

2  Commentar  zu  Muslims  Traditionen  Bd.  II  p.  f<|
3  Kit  ab  al-idkär  (ITdschr.  der  Leipziger  Universitätsbibi.  Cod.  Ref.
nr.  268  Bl.  31  recto).
            
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