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G o ldzih er.
,Sie zertrümmerte* sagt er weiter, ,<lie Säulen des Gesetzes, zerbrachen
die Rippen der Religion, schnitten ihre Fittige ab,
beraubten ohne Scheu die Familie des Propheten ihres Rechtes
und plünderten das Erbgut Fätimä’s ohne Erbarmen und
stemmten sich aus grenzenloser Unwissenheit und Verstocktheit
dem allein berechtigten Chalifen entgegen.' ,Diese Verstocktheit
ist nicht zu bewundern bei Leuten, welche den
grössten Theil ihres Lebens in der Anbetung von Götzen zubringen;
es ist nicht der erste Topf, welcher im Islam zerbrochen
ward. Dieselbe Widerspänstigkeit ist es, welche die
Genossen Moses’ ihrem Propheten entgegensetzten, als dieser
auf den Berg al-Tür stieg und die Genossen alle von den
Söhnen Israels irre gingen und irre leiteten und mit al-Sämiri
in der Anbetung des Kalbes übereinstimmten.' ,Es kömmt
bei den Sunniten hauptsächlich nur darauf an, dass sie die Gelehrten,
welche sich Leute der Sunna nennen, hochhalten
und sich zu ihrer Verehrung bereit zeigen. Darum benehmen
sie sich den Gelehrten der Si'ä gegenüber stets feindlich, weil
sie entgegengesetzte Lehren bekennen. Diese einzig wahrhafte
Secte hatte es mit mächtigen, unwissenden und thörichten
Feinden zu thun, mit kräftigen, wahnwitzigen und gewaltigen
Widersachern, mit Besitzern von Schwert und Speer, Hass und
Groll, Ungerechtigkeit und Hochmuth, Gehässigkeit und Lieblosigkeit,
Unglauben und Verstocktheit.' 1 ,lhre (der Sunniten)
Gelehrte hielten es in den meisten Zeiten mit denjenigen Königen
und Fürsten, welche ihren Glaubenslehren beistimmten;
es ist ihnen nicht fremd gewesen, die Wahrheit zu verbergen
und die Lüge zu bekennen aus weltlicher Habgier und aus
Lust, die Umajjaden und 'Abbasiden für sich zu gewinnen und
die Herrscher, welche nach diesen folgten in der Beherrschung
der Menschen und der Länder und welche sehr viel Ungerechtigkeit
und Uebel anstifteten. So können wir in unseren Tagen
mit eigenen Augen sehen in dem grössten Theil von Rum,
Mä-warä-n-uahr und anderen Ländern, welche von sunnitischen
Regenten beherrscht werden, dass die Gelehrten dieser Länder
das Gesetz dem Willen der ungerechten Regenten unterordnen,
da sie den Unwillen des Herrschers nicht erregen möchten.
1 C 131. 2 ructo.