448
Goldziher.
dehnen diese Beschuldigung betreffs der Traditionsfabrication
bis in die 'abbäsidische Zeit aus, und weisen den Sunniten
gegenüber nach, dass sie es für gesetzlich erlaubt hielten ad
majorein sectae gloriam solche Tendenztraditionen zu schmieden.
,Viele von ihnen', sagt einer der Apologeten der Si'ä, 1 ,so wie
z. B. ihr Imam al-Chuza'i, haben die Unterschiebung von
Traditionssätzen, wenn sie zur Bekräftigung der Sunna dient,
für zulässig erklärt. So wurden von ihnen auch zum Beweis
der Rechtmässigkeit dos äbbasidischen Chalifates und dass seine
Herrschaft eine ewig dauernde sein werde, Aussprüche untergeschoben,
deren Lügenhaftigkeit und apokryphe Natur Allah
dadurch enthüllt hat, dass die 'abbäsidische Dynastie vernichtet
wurde, so dass von diesem Geschlecht auch nicht einmal einer
als Stadtvogt oder Dorfschulze übrig geblieben ist. ,Und cs
wurde abgesehnitten der Letzte derjenigen, welche Unrecht
thaten, und Lob sei Allah, dem Herrn der Welten' (Sürä VI
v. 45). Es ist allbekannt, wie zur ZeiL der Umajjaden und
der ‘Abbäsiden Traditionen untergeschoben wurden und wie
die Häupter der Umajjaden den Gelehrten al-Nisä’i und
andere Gelehrte dazu bestimmen wollten, Traditionsaussprüche
über die Vorzüge des Mu'äwijja zu erfinden, und wie sie seine
Hinrichtung anstrebten, nachdem er seine Weigerung, das Verlangte
zu thun, und seine schlechte Meinung über Mu'äwijja
eröffnete.' iv-g-oL/ofe' |*_$aa)
Mckijolj LawIa*!! kiiLi» ksä 3 ^ I AA. LLw.ll WaO-aI
Lj_'AV jz. adJI AA LoLül'I JJ
cXTj LL^ N i«.^ 30 jvJ vAaa=£ IjAÖyijU l qxsOjj
aJ.1 lV+J-I. *laüi ab^is ^aj^
XftA.lXjj LwwlÄillj jAyoDI ^yjCy jj, OA-iAoLt £aO. '«^LSy ( ^.A + jl*.ll
^y+£.y2y oLÜAä? yJO &j| jx. jjATU . ÖOt\4f J-S>l
XÄ'Ä 3 Jvx JJJj! (Jj-aj'l A l=»l aül ^aJClLo LjäJlät U-Ai
L« aJÜ! j Uü 3^! IoIac. Sv_4 .a.
Na hg- al-hakk Bl. 467 v.