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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 78. Band, (Jahrgang 1874)

Beiträge  zur  Literaturgeschichte  der  £i f ä  und  der  sunnitischen  Polemik.  443

Die  Kenntniss  des  Si'ismus,  sowohl  in  Betreff  der  verschlungenen ­
  Irrgänge  seiner  Dogmatik  als  auch  seiner  Kituallehre,^
  stützt  sich  demzufolge  ausser  dem  Wenigen,  was  aus
der  Si'a-Literatur  allgemein  verbreitet  ist  und  mehr  zugänglich
geworden,  1  zumeist  auf  Angaben,  die  wir  sunnitischen  Verfassern, ­
  welche  natürlich  polemische  Tendenzen  verfolgen,
verdanken.  In  Bezug  auf  die  Dogmatik  ist  Abu  Muliammed
  ibn  Hazm’s  leider  noch  nicht  genug  studirtes,  aber  in
jeder  Beziehung  weiterer  Verbreitung  und  Bearbeitung  würdiges ­
  Kitäb  al  Milal  allerdings  eine  vorzügliche  Quelle;
auch  er  ist  im  Verlaufe  seines  ganzen  Werkes  Polemiker  und
zwar  nicht  ohne  Leidenschaftlichkeit,  doch  von  genug  historischer ­
  Treue.  2
Die  sunnitische  Polemik  gegen  die  Anhänger  'Ali’s  beginnt ­
  bereits  mit  der  Traditionsliteratur.  Denn  es  wird  nicht
in  Zweifel  gezogen  werden  können,  dass  eine  grosse  Masse
von  ganz  regelrecht  beglaubigten  und  dem  Propheten  oder
behufs  grösseren  Effectes  dem  'Ali  selbst  in  den  Mund  gelegten
Aussprüchen  eine  so  offenbar  polemische  Färbung  haben,  dass
man  nicht  umhin  kann,  die  bereits  zur  Secte  gewordene
>Si'ä  3  als  im  Hintergrund  stehenden  Anlass  dieser  Aussprüche

1  Einiges  ist  in  Persien  und  Indien  gedruckt  worden,  s.  Zenker  Bibli  otheca
  Orientalis  Bd.  I  nr.  1455—G.  Bd.  II  nr.  11G3.  1172.  Ueber
si'itisches  jtni  ist  in  Europa  das  Neueste:  A.  Querry’s  Droit  musulman.
  Recueil  de  lois  coneernant  les  musulmans  shyites.
Paris.  Impr.  nat.  1871  —  72  (2  Bände  in  8°).  Tornauw  hat  in  seinem
für  praktische  Zwecke  geschriebenen  Buch  über  Muslimisches  Recht
den  Differenzpunkten  zwischen  Sunnit  und  Si'ä  hin  und  wieder  Berücksichtigung ­
  gewidmet.
2  Ich  habe  die  Polemik  gegen  den  Talmud  in  Text  und  Uebersetzung
mitgetheilt  in  Kobak’s  Jesehurun  Bd.  VIII  (Bamberg  1872)  p.  76  —  104.
3  Denn  das  Wort  ji«  an  sich,  selbst  in  Bezug  auf  die  besonderen
Anhänger  '"Ali’s  gebraucht,  hat  noch  nicht  den  üblen  ketzerischen  Beigeschmack, ­
  den  es'als  Bezeichnung  der  consolidirten  Secte  gewonnen
hat  (s.  Haneberg  in  der  Zeitschr.  d.  d.  mgl.  Ges.  Bd.  II  [1817]
p.  57  Anm.  2).  Man  spricht  daher  von  dem  löblichen,  schönen  tasajju';
z.  B.  von  dem  su'übitischen  Dichter  Dik  al-Ginn
LUv..=>  IxaAaJ  (Kit.alagäni  Bd.  XII  p.  (-*,  8)  vergl.  auch  ibid.
Bd.  XIII  p.  (ff*  das  .vom  Dichter  Abu-l-Tufeil  Gesagte:  ^1^
Sitzungsber.  d.  phil.-histor.  CI.  LXXVIII.  Bd.  III.  Hft.  29
            
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