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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 78. Band, (Jahrgang 1874)

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Sclinlte.  Die  Paleae  im  Decret  Gratians.

g)  Bei  Anselm,  Ivo,  Polycarpus,  Deusdedit:  6,  47,
49,  52,  53,  59,  61,  69,  75,  109,  111;  R.  61;  B.  78.  Davon  sind
verschiedene  oben  (VIII.  2,  3,  4)  nachgewiesen.
h)  Nr.  91  ist  aus  der  Lombarda.
i)  Nr.  126  ist  aus  Polycarpus.
Die  40  anderen  sind  vielleicht  zum  Theil  aus  den  Originalien, ­
  zum  Theil  aus  anderen  Sammlungen  entnommen.
Um  für  die  Textesrecension  des  Decrets  noch  einen
Beitrag  zu  liefern,  ist  es  nöthig,  auf  einen  Punkt  zurück  zu
kommen.  Ausser  den  bisher  für  Paleae  erklärten  Stücken
standen  unzweifelhaft  noch  manche  andere  Stellen  ursprünglich
nicht  im  Decret.  Schon  oben  (II.  c.  f.)  ist  gezeigt  worden,
dass  Eutin  und  die  Summa  Parisiensis  andere  Stellen  als  Einschiebsel ­
  bezeichnen.  In  alten  Handschriften  des  Decrets  fehlen
ziemlich  viele  Stellen.  So  im  Cod.  Monacensis  10244:  im
dict.  ad  c.  12.  C.  I.  q.  4.  die  Worte  ,Nam  si‘  etc.;  c.  3.
C.  X.  q.  2.  die  Worte  ,Quodsi‘  bis  ,permittimus‘.  Im  Codex
Hänel  sind  blos  am  Rande  zugeschrieben:  c.  1.  C.  III.  q.  8.;
c.  8.  dict.  ad  c.  18.  q.  9  ibid.;  c.  2.  q.  11.  ibid.;  dict.  ad  c.
1.  und  c.  2.  C.  VI.  q.  5;  c.  7,  dict.  ad  c.  17.  C.  VIII.,  q.  1;
Rubrik  von  c.  1.  C.  VIII.  q.  5;  die  Worte  ,atque‘  bis  ,veniaP
im  c.  1.,  ,absque‘  bis  ,coniungat‘  im  c.  11.  C.  VII.  q.  1.
Von  denjenigen  Paleae,  die  nur  Bickell  hat,  bestehen
fünf  lediglich  in  solchen  Einschiebseln  in  den  Text  eines
Capitels.  Ist  man  nicht  berechtigt,  auch  noch  andere,  welche
kein  alter  Glossator  berücksichtigt  und  die  in  alten  Handschriften ­
  fehlen,  als  Paleae  zu  bezeichnen?
Wirft  man  die  Frage  auf:  Wie  ist  bei  der  Ausgabe  des
Decrets  hinsichtlich  der  Paleae  zu  verfahren?  so  ist  die  Antwort ­
  schwer.  Liesse  man  sämmtliche  oder  auch  nur  die  unzweifelhaften ­
  fort,  so  würde  man  bezüglich  der  Literatur  in  die
eigentliümlichste  Lage  kommen.  Da  aber  ausser  den  von
Richter  und  Bickell  auf  Grund  von  Ausgaben,  Handschriften,
Schriftstellern  angenommenen  unzweifelhaft  noch  andere  Capitel
Zusätze  sind,  bleibt  nichts  übrig,  als  sie  mit  den  jetzt  herkömmlichen ­
  Zahlen  beizubehalten,  jedoch  durch  den  Druck
auszuzeichnen.  Eine  wirklich  vollendete  Textrecension  des
Decrets  ist  zur  Zeit  überhaupt  nicht  möglich.
            
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