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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 78. Band, (Jahrgang 1874)

Die  Paleae  im  Decret  tiratiaus.

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Stephan  hat  R.  78,  Joh.  Fav.  und  Paris.  B.  65;  Bug.
hat  B.  65,  75,  86.
Deren  Zufügung  dürfte  in  Bologna  früh  erfolgt  sein.
c)  Im  Decret  Burchards  stehen  63,  nämlich:  Nr.  3,
5,  7,  8,  11,  12,  14,  15,  18—20,  28-32,  35,  37  -40,  42,  43,
48,  57,  58,  63,  66,  68,  73,  74,  79-82,  87,  88,  90,  92-94,  96,
99—101,  104,  106,  110,  112—115,  120,  127,  131,  135,  136;
R.  32,  128,  134,  135,  152;  B.  127.
Einzelne  von  diesen  sind  bei  Rufin  (14),  Stephan  (68,
80),  S.  Paris.  (58),  Hug.  (3,  14,  18,  19,  37,  96;  R.  128)  u.  A.
nachgewiesen,  andere  werden  schon  früh  citirt,  z.  B.  81
(Pauc.),  90  (Joh.  Fav.).  Ich  glaube  nicht  zu  irren,  wenn  ich
behaupte,  dass  die  Citate  bei  den  älteren  die  Veranlassung  der
allmäligen  Aufnahme  waren.  Hierzu  erschien  man  um  so  mehr
berechtigt,  als  das  Decret  Burchards,  wie  ich  an  einem  anderen
Orte  beweisen  werde,  neben  dem  Gratianischen  fortwährend
im  ganzen  12.  Jahrhundert  benutzt  wurde.  1
Mit  Ausschluss  von  Nr.  12,  73,  79,  87,  88,  106,  120,
127,  136  stehen  dieselben  auch  im  Decretuin  Ivonis,  der
Panormia,  Anselm  u.  s.  w.  Ich  halte  aber  aus  dem  angeführten
Grunde  und  weil  die  zuletzt  angeführten  6  nur  bei  Burchard
stehen,  für  gewiss,  dass  sie  diesem  entnommen  sind.  Auch  ist
Burchard  in  den  Anhängen  zum  Decret  sowie  in  den  nach
ihm  gemachten  Sammlungen  benutzt  worden. 2
Es  sind  bereits  für  88  der  161  Paleae  die  Quellen  nachgewiesen. ­
  Von  den  73  übrigen  stehen:
d)  In  der  Collectio  Anselmi  allein,  vorausgesetzt  dass
die  Angaben  im  Corp.  juris  von  Richter  zuverlässig  sind,  da
mir  keine  Handschrift  im  Momente  zur  Verfügung  steht:
Nr.  36,  50,  60,  62,  77,  83,  105,  122;  R.  77.
Drei  (62,  122,  R.  77)  hat  bereits  Huguccio.
e)  In  der  Collectio  trium  partium:  1,  2.  die  sehr
früh  aufgenommenen  sind  (Num.  VIII.  3).
f)  Im  Deere  tum  Ivonis,  bezw.  Panormia:  4,24,41,44,46,
128,137,  von  denen  einzelne  früh  Vorkommen  (Num.  VIII.  2,  3.  4).
1  So  von  Simon  de  Bisiniano,  Sicardus,  Summa  Coloniensis,  Lipsiensis,
anderen  anonymen  Summen  und  Huguccio.  Vgl.  meinen  1.  Beitrag
S.  34,  50;  2.  Beitr.  S.  10,  43;  Summa  Lips.  S.  13.
2  Mein  Beitr.  zur  Gesell,  des  can.  Rechts,  Wien  1S73
            
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