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Schulte.
b) Die ihm ausdrücklich, ohne Zweifel zu äussern, von
Rufin zug-eschriebenen Nr. 13, 14, 17.
c) Wahrscheinlich die von Rutin commentirten, Rolandus
unbekannten oder zweifelhaften, beziehungsweise von der Summa
Paris, ihm zugeschriebenen Nr. 3, 21, 22, 23, 28, 29; Di st. 73,
Nr. 30, 33, 34, 59, 60, 72; R. 61; B. ,78.
3. Dem Texte können sofort beiErefügt sein die
von Einem oder Mehreren der folgenden: Rufin, Stephan, Summa
Parisiensis, Johannes Faventinus, ohne Bemerkung commentirten,
von denen die Abwesenheit nicht ans Rolandus constatirt
werden kann, nämlich Nr. 1, 2, 4, 6, 8, 9, 16, 37, 44,
47, 49, 57, 58, 67, 68, 69, 80; R. 100, 134; B. 65, 75, 86,
87, 115.
4. Vor Hiiguccio waren bereits in den Handschriften
zugeschrieben, ausser den unter 1—3 angeführten, die als
Extravaganten von älteren, von der Summa Eipsiensis oder
Hugo commentirten, beziehungsweise als Paleae bezeichneten
Nummern: 7, 18, 19, 52, 61, 62, 63, 64, 76, 81, 84, 85, 90,
96, 121, 122, 123, .125, 132, 133, 137; R, 77, 78, 128; B. 88,
127, 145.
Wie verschieden die Handschriften waren, zeig’en folgende
Nummern: 1, 4, 68, 80, 98, die Huguccio für Paleae erklärt,
viel ältere bis auf Paucapalea aber ohne Bemerkung commentiren.
Da in den unter 1 —4 genannten alle siebenundzwanzig
des Johannes Teutonicus enthalten sind, aber nur diese 27 durch
seine Glosse legitimirt sind, so folgt:
5. Dass nur diese siebenundzwanzig als recipirt
angesehen werden können. Die übrigen wurden regelmässig
nicht gelesen und gehören daher nicht zum Texte, wie er
durch die Glossa ordinaria als feststehend anzunehmen ist.
6. Nachgewiesen sind 72 Paleae als Zusätze vor Huguccio.
Der Rest der von Richter und Bickell angenommenen Gesammtzahl
von 161, also 89, sind erst seit dem Ende des 12. Jahrhunderts
hinzugesetzt worden.
7. Die Zahl der Einschiebsel ist mit den von Richter und
Bickell angegebenen nicht erschöpft. Auf Grund der zuverlässigen
Angaben der Alten müssen als solche gelten: die von
der Summa Parisiensis und Rufin angegebenen.