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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 78. Band, (Jahrgang 1874)

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Schulte.

Paucapalea  beschränkt  sich  —  ich  glaube  nichts  übersehen ­
  zu  haben  —  auf  Citiren  der  Distinctionen  (woraus  auch
folgt,  dass  er  sofort  die  Zertheilung  vorgenommen  hat),  Causae
und  Quaestiones  mit  Zahlen,  ohne  die  Zahl  der  Capitel  anzugeben.
Rolandus  citirt  durchgehends  die  letzteren  mit  Zahlen,  hatte
aber  bereits  einen  Text,  in  dem  einige  angebliche  Paleae
standen.  Durch  Thaners  mühevolle  Arbeit  ist  festgestellt,
dass  er  37  Paleae  sicher  nicht  kannte.  Leider  lässt  sich  ein
solcher  Beweis  bei  anderen  nicht  führen,  aber  doch  das  Obige
durch  sie  stützen.  Rufin,  die  Summae  Coloniensis  und
Parisiensis,  Simon  de  Bisiniano,  Sicardus  citiren  bald
mit  der  Zahl,  bald  mit  den  Anfangsworten.  Da  keines
dieser  Werke  aus  allen  Distinctionen  und  Quästionen,  welche
Paleae  enthalten,  Citate  von  Capitelzahlen  hat,  aus  denen  sichere
Schlüsse  zu  ziehen  sind,  so  kann  aus  der  Nichtübereinstimmung
der  Zahl  mit  der  jetzigen  in  den  Ausgaben  nur  ganz  vereinzelt ­
  ein  Schluss  gezogen  werden.  Das  Resultat  einer  exacten
Untersuchung  aller  Citate  würde,  nach  einigen  von  mir  angestellten
  Versuchen,  so  unbedeutend  sein,  dass  ich  es  aufgab,
alle  Stellen  zu  vergleichen;  das  würde  einen  Zeitraum  von
Wochen  beanspruchen.  Wohl  aber  folgt  aus  dem  Citiren  mit
Zahlen  durch  eine  sehr  lange  Zeit,  dass  ein  gewisser  Text
feststand.
VII.  Zu  gleichem  Resultate  gelangen  wir  durch  ein  anderes
uns  zu  Gebote  stehendes  Mittel.  Wir  wissen  aus  Rufin  u.  s.  w.,
wie  auch  bereits  mehrere  der  angeführten  Stellen  zeigen,  dass
man  die  als  Paleae  geltenden  Stellen  in  den  Vorlesungen ­
  überschlug  (non  legitur),  und  aus  diesem  Grunde
auch  nicht  glossirte.  Hieraus  darf  wohl  der  sichere  Schluss
gezogen  werden,  dass  der  Umstand,  ob  eine  Stelle  glossirt
worden  ist  oder  nicht,  den  besten  Beweis  für  ihre  Genuität
oder  ihre  Eigenschaft  als  Einschiebsel  abgiebt.  Eine  erschöpfende
Lösung  ist  aber  auch  auf  diesem  Wege  nicht  möglich.  Ich  habe
in  der  ,Glosse  zum  Decret  Gratians'  gezeigt,  dass  es  unmöglich ­
  ist,  für  alle  Glossen  die  Verfasser  festzustellen,  dass
aber  die  Glossa  ordinaria  des  Johannes  Teutonicus  so
ziemlich  alle  Capitel,  welche  überhaupt  mit  Glossen  versehen
waren,  berücksichtigt  hat.  Wir  dürfen  somit  wohl  davon  ausgehen, ­
  dass  eine  Stelle,  welche  als  Palea  angeführt  zu  werden
            
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