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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 78. Band, (Jahrgang 1874)

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Schulte.

Th  at  sachc  und  der  analogen  Beobachtung  von  Bickell
(p.  10.  ff.),  der  bei  den  einzelnen  Paleae  verschiedene  Handschriften ­
  mit  ähnlichen  Abweichungen  anführt,  lässt  sich  wohl
die  Behauptung  aufstellen,  dass  sich  aus  Handschriften  des
Decrets  weder  mit  absoluter  Sicherheit  feststellen  lässt,  welche
Capitel  in  Wahrheit  Paleae  sind,  noch  wann  die  einzelnen  zuerst
in  die  Handschriften  übergingen.
2.  Je  älter  die  Handschrift  ist,  desto  weniger  Paleae  hat
sie.  Deren  Aufnahme  ist  sehr  allmälig  und  in  immer  grösserem
Umfange  erfolgt.  Dies  zeigt  sich  ganz  besonders  dadurch,  dass
in  Handschriften,  die  ursprünglich  sehr  wenige  hatten,  später
andere  am  Rande  zugeschrieben  wurden.  So  hat  der
Codex  von  G.  Hänel  am  Rande  von  einer  Hand  dos  XIV.  Jahrhunderts ­
  zugeschrieben  96,  nämlich  Nr.  6—8,  12,  18—20,
28-44,  49—57,  59—62,  64,  66-70,  74—82,  86—101,104—109,
111,  112,  114,  117—119,  121,  125—127,  132—142;  R.  32,
128,  134,  135,  152;  B.  65,  75,  78,  86,  128.  Von  der  Gesammtzalil,
  die  Richter  hat,  fehlen  also  trotzdem  noch  40.
3.  Aus  den  Handschriften  des  Decrets  und  den  Schriftstellern ­
  bis  auf  Huguccio  folgt,  dass  es  im  12.  Jahrhundert
noch  keine  grosse  Anzahl  von  Paleae  gab,  die  regelmässig  in
die  Handschriften  aufgenommen  zu  werden  pflegten.  Thatsächlich
  dürfte  die  Aufnahme  lediglich  durch  den  Umstand
bestimmt  gewesen  sein,  dass  ein  Schreiber  im  Texte  seiner
Vorlage  eine  Palea  vorfand,  die  er  mechanisch  abschrieb,  dass
die  Schreiber  jene  zuschrieben,  die  sie  am  Rande  der  Vorlage ­
  fanden.
4.  Für  sicher  halte  ich  zufolge  der  Angaben  von  Rufin
und  der  Summa  Parisiensis,  welche  so  positiv  als  möglich
sind,  und  da  namentlich  Rutin  der  Abfassung  des  Decrets  der
Zeit  nach  ganz  nahe  steht,  dass  die  erste  Beifügung  von
Capiteln,  welche  Gratian  übersehen  hatte,  sowie  die  Wiederholung ­
  von  solchen,  die  an  mehreren  Orten  eingesetzt  werden
konnten,  von  Paucapalea  vorgenommen  worden  ist,  und
dass  sich  daher  der  Name  schreibt.  Vielleicht  hat  Paucapalea ­
  solchen  Zusätzen  in  seinem  Exemplare  seinen  Namen
ganz  oder  in  abgekürzter  Form  oder  als  Sigle  beigefügt.
5.  Gewiss  ist,  dass  Paucapalea  nur  eine  sehr
kleine  Zahl  beigefügt  hat,  dass  man  aber  auch  die  späteren

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