Schulte. Die Paleae im Decret Gratians.
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Die Paleae im Decret Gratians.
Yon
Friedrich, von Schulte,
correspond. Mitgliede der kaiserl. Akademie der Wissenschaften.
Die mit dem Worte Paleae bezeichneten Capitel, beziehungsweise
Theile von Capiteln des Decrets bilden einen
höchst interessanten Gegenstand, erstens für die Recension des
Textes, zweitens zur Beurtheilung der Frage nach der Bedeutung,
welche man dem Decrete in der Literatur des 12. Jahrhunderts
beilegte. Bisher ist ein Abschluss, soweit es sich um
die Feststellung der einzelnen Paleae handelt, nicht erfolgt.
I. Bickell hat in einer (1827 in dem Festprogramm der
Universität Marburg zur 50jährigen Feier der Professur von
Alb. Jac. Arnold mit Hupfeid herausgegebenen) Abhandlung:
,De palois, quae in Gratiani decreto inveniuntur, disquisitio
hist.-critica', zuerst den Gegenstand wissenschaftlich behandelt.
Er referirt einzelne Ansichten früherer Schriftsteller, welche
es um so weniger nöthig erscheint zu wiederholen, als wir es,
soweit der Name in Betracht kommt, mit einer ausgemachten
Sache zu thun haben.
Auch die von Bickell über Paucapalea mitgetheilten
Notizen und Erörterungen sind durch die Untersuchung von
Friedrich Maassen (Paucapalea. Ein Beitrag zur Literaturgeschichte
des cauonisclien Rechts im Mittelalter. Sitz.-Ber.
XXXI. Bd. S. 449—516, und daraus separat Wien 1859)
völlig antiquirt und dürfen übergangen werden. Die von
Maassen über die Paleae in Aussicht gestellte Abhandlung ist
nicht erschienen; die Sache liegt also für diese nicht anders