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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 78. Band, (Jahrgang 1874)

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Pfizmaier.

jedoch,  von  welchen  nichts  Bemerkenswerthes  vorliegt  oder
welche  sich  der  Forschung  entzogen,  nur  mit  Namen  genannt.
Manches  Fabelhafte,  das  in  den  Büchern  Tschuang-tse,
Kin-leu-tse,  in  den  Ueberlieferungen  von  göttlichen  Unsterblichen, ­
  in  der  Geschichte  der  zehn  Inseln  und  anderen  Werken
vorkommt,  ist,  mit  sehr  wenigen  Ausnahmen,  nicht  berücksichtigt ­
  worden.

Essbare  Früchte  heissen  1JI  ko,  gemeiniglich  JjJ.  ko
geschrieben.  Früchte  ohne  Unterschied,  d.  i.  alles,  was  sich
aus  der  Blüthe  entwickelt,  nennt  man  sein.  Das  Ni-ya
sagt:  Unreife  Früchte  heissen  hoang,  wüst.
Das  Sternbild  des  Webermädchens  ist  den  Früchten  vorgesetzt. ­

In  dem  Li-ki,  Abtheilung  Khiö-li  heisst  es:  Man  wird
mit  Früchten  beschenkt  und  befindet  sich  vor  dem  Gebieter.
Wenn  sie  Kerne  haben,  trägt  man  die  Kerne  in  dem  Busen.
Die  Bedeutung  ist:  Man  ehrt  das  Geschenk  des  Gebieters
und  wirft  die  Kerne  nicht  weg.
In  dem  Li-ki,  Abtheilung  Yü-thsao  heisst  es  ferner:
Früchte,  welche  nicht  reif  sind,  verkauft  man  nicht  auf
dem  Markte. 1  Wenn  man  Früchte  verzehrt,  kommt  man  nach
dem  Gebieter.  Ist  etwas  am  Feuer  gekocht,  kommt  man  vor
dem  Gebieter.
Die  Bedeutung  ist:  Ehemals  kostete  man  früher  die
Arzneien  und  Speisen.  Man  besorgte  nämlich,  dass  sie  nicht
gut  seien,  und  dass  sie  dem  geehrten  Menschen  schaden  könnten. ­
  Die  Früchte  sind  ein  durch  Wachsen  zu  Stande  gekommenes ­
  Gericht,  und  man  lässt  den  geehrten  Menschen  es  zuerst
verzehren.  Dinge,  die  am  Feuer  gekocht  sind,  verzehrt  man
früher  als  der  auszuzeichnende  Mensch.
Das  Buch  der  späteren  Han  sagt:  £$}jj  Lieu-yeu  mit
dem  Jünglingsnamen  m  Pe-tsu,'  ein  Eingebörner  des
Reiches  %  Ngan  in  Tschung-schan,  diente  in  der  Provinz
als  Vorgesetzter  der  Register.  Die  Provinz  verabfolgte  für

1  Dieser  Satz  ist  in  dem  Yü-thsao  nicht  zu  sehen.
            
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