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Vogt.
,Es ist also auch zwischen diesen Willen selbst ein
Verhältniss vorhanden, und jeder ist das, als was er beurtheilt
wird, nur in diesem Verhältniss und vermöge desselben. 1
Dagegen ist der Satz :
,In derjenigen Beurtheilung, worauf die Idee der Billigkeit
beruht, wird unmittelbar keiner der beiden Willen beurtheilt,‘
—• einer der kenntlichsten Grenz- irnd Merksteine,
woran ich, solange noch ein Andenken meiner Arbeit übrig
bleibt, meine praktische Philosophie will erkannt wissen. Hierüber
noch ein Wort zu verlieren, bin ich fast ebenso müde,
als über die transcendentale Freiheit; es ist mir aber wohl
bekannt, dass beide entgegenstehende Irrthümer, wo sie einmal
ankleben, fast den gleichen Grad von Beharrlichkeit besitzen.
Weit entfernt, dass Streit und Wohlwollen hier eine Analogie
für jenen Irrthum darbieten sollen, warnen sie vielmehr
beide dagegen.
Erstlich der Streit. ,In dem einen Begriffe des Streits
gehen beide Willen als dessen Merkmale zusammen/ Nun ist
der Streit ein Verhältniss, also heisst der allgemeine Satz: in
dem einen Begriffe eines Verhältnisses gehen beide Verhältnissglieder
als dessen Merkmale zusammen; welches richtig ist.
Die That aber, welche aufs Wohlthun oder Wehethun führt,
ist kein Verhältniss, sondern ein Ereigniss, 1 ein Uebergang
von einem zum andern.
Zweitens das Wohlwollen. — Wohlthaten erheischen Vergeltung;
aber die Frage, ob sie aus Wohlwollen entsprangen,
welche Frage den Werth des Willens trifft, muss fern gehalten
werden. Wehethun erheischt Vergeltung; aber nicht alles
Wehethun entspringt aus Uebelwollen; und die Frage nach dem
Ursprünge des Wehethuns, welche den Werth des Willens unmittelbar
treffen würde, muss von der Strafe fern bleiben,
weil die Strafhandlung nicht Gesinnungen corrigiren, sondern
mit der zu bestrafenden Handlung correspondiren soll. Dass
Strafen ein Handeln ist, wird leider! immer von neuem vergessen.
1 Zu diesem Satze ist von Lott ein Ausrufungszeichen hinzugefügt worden.
Der He rau sg.