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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 78. Band, (Jahrgang 1874)

188

Vogt.

,Es  ist  also  auch  zwischen  diesen  Willen  selbst  ein
Verhältniss  vorhanden,  und  jeder  ist  das,  als  was  er  beurtheilt
wird,  nur  in  diesem  Verhältniss  und  vermöge  desselben. 1
Dagegen  ist  der  Satz  :
,In  derjenigen  Beurtheilung,  worauf  die  Idee  der  Billigkeit ­
  beruht,  wird  unmittelbar  keiner  der  beiden  Willen  beurtheilt,‘ ­
  —•  einer  der  kenntlichsten  Grenz-  irnd  Merksteine,
woran  ich,  solange  noch  ein  Andenken  meiner  Arbeit  übrig
bleibt,  meine  praktische  Philosophie  will  erkannt  wissen.  Hierüber ­
  noch  ein  Wort  zu  verlieren,  bin  ich  fast  ebenso  müde,
als  über  die  transcendentale  Freiheit;  es  ist  mir  aber  wohl
bekannt,  dass  beide  entgegenstehende  Irrthümer,  wo  sie  einmal
ankleben,  fast  den  gleichen  Grad  von  Beharrlichkeit  besitzen.
Weit  entfernt,  dass  Streit  und  Wohlwollen  hier  eine  Analogie ­
  für  jenen  Irrthum  darbieten  sollen,  warnen  sie  vielmehr
beide  dagegen.
Erstlich  der  Streit.  ,In  dem  einen  Begriffe  des  Streits
gehen  beide  Willen  als  dessen  Merkmale  zusammen/  Nun  ist
der  Streit  ein  Verhältniss,  also  heisst  der  allgemeine  Satz:  in
dem  einen  Begriffe  eines  Verhältnisses  gehen  beide  Verhältnissglieder
  als  dessen  Merkmale  zusammen;  welches  richtig  ist.
Die  That  aber,  welche  aufs  Wohlthun  oder  Wehethun  führt,
ist  kein  Verhältniss,  sondern  ein  Ereigniss,  1  ein  Uebergang
von  einem  zum  andern.
Zweitens  das  Wohlwollen.  —  Wohlthaten  erheischen  Vergeltung; ­
  aber  die  Frage,  ob  sie  aus  Wohlwollen  entsprangen,
welche  Frage  den  Werth  des  Willens  trifft,  muss  fern  gehalten ­
  werden.  Wehethun  erheischt  Vergeltung;  aber  nicht  alles
Wehethun  entspringt  aus  Uebelwollen;  und  die  Frage  nach  dem
Ursprünge  des  Wehethuns,  welche  den  Werth  des  Willens  unmittelbar ­
  treffen  würde,  muss  von  der  Strafe  fern  bleiben,
weil  die  Strafhandlung  nicht  Gesinnungen  corrigiren,  sondern
mit  der  zu  bestrafenden  Handlung  correspondiren  soll.  Dass
Strafen  ein  Handeln  ist,  wird  leider!  immer  von  neuem  vergessen. ­


1  Zu  diesem  Satze  ist  von  Lott  ein  Ausrufungszeichen  hinzugefügt  worden.
Der  He  rau  sg.
            
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