Lotts Kritik der Herbart’schen Ethik und Herbarts Entgegnung.
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sehen, — und grade damit ins hellste Licht gestellt, was ohnehin
nicht durfte übersehen werden, nämlich dass die Grösse
nicht blosser Coefficient ist.
Kein Coefficient gilt etwas, wenn sein Multiplicandus
Null ist. Für x = 0 ist Ax auch = 0, wie gross auch A
sein möge.
Aber die Werthbestimmung nach der blossen Grösse ist in
unzähligen Fällen vorhanden und vollgültig, wo nach Abstraction
von der Grösse nur das Gleichgültige übrig bleibt (— wo
x gleich 0 ist).
5. Die unrechtliche Gesinnung, die den Streit kennt und
sich um ihn nicht kümmert, kann allerdings da nicht vorhanden
sein, wo man vom Zusammenstoss entgegengesetzten Wollens
nichts weiss. Das hindert aber nicht, dass eben diese Gesinnung
sich in demjenigen realisire, dem das Zusammenstossen
der Willen bekannt ist. Beispiel ist nicht bloss die Lüge,
sondern vielleicht noch auffallender die Untreue gegen Verstorbene,
Verschollene etc.
In die unzähligen' Conflicte, welche dem jus controversum
angehören, kann hier nicht eingegangen werden. Es mag
schlimm genug sein, dass hei unbilligen Rechten die Unbilligkeit
bei Seite gesetzt, und bloss das Recht festgehalten wird.
Es mag mit der ,scharfen Grenze zwischen civilrechtlichem
Zwang und eigentlicher Strafe' wohl nicht viel besser stehen.
Die Gesellschaft hat erst auf höheren Bildungsstufen sich über
den Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter, erhoben.
Könnte sie sich einmal ganz darüber erheben, so möchte der
civilrechtliche Zwang, der anstatt der Selbsthilfe auf Antrieb
des Verletzten exequirt wird, sich vielleicht in noch engere
Grenzen zurückziehen, oder wenigstens Modifieationen erleiden
müssen. Doch das mag dahin gestellt bleiben. Soviel ist klar,
dass die Standpunkte der Betrachtung ganz verschieden sind,
wenn der civilrechtliche Zwang hur ein rechtliches Resultat
bezweckt, ohne der Person einen Vorwurf machen zu wollen;
während schon die geringste Ordnungsstrafe einen Verweis
enthält.
6. Bei der Idee der Billigkeit kommt der Satz zum Vorschein,
welchen Jeder, der gegen meine Arbeit, polemisiren will,
als ein Kleinod betrachten mag. Es heisst: