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Vogt.
Vereinbarkeit und Conflict der verschiedenen Interessen
ist Hauptfragepunkt; da treten nun neben den in der
Pädagogik 1 behandelten gar wesentlich die leiblichen Bedürfnisse
und das Interesse der gesellschaftlichen Geltung
(man will, wenn eben nicht angesehen — wohl gar mächtig —
so doch mindestens nicht verachtet, geknechtet sein) auf. Wie
verhält sich diese neue Beihe von Interessen zu jenen?
Ist sie vollständig?
Wie verhalten sich die Interessen zu den Pricipien
des Fort- und Rückganges? 2 (Aus jenen entspringen ja
offenbar Beschäftigungen, Gesinnungen . . .!)
Wie verhalten sich diese Principien zu den Personen,
in welchen die innere Freiheit zu realisiren? So z. B. kommen
die Familien Verhältnisse unter jenen Principien vor, —
zugleich aber wird die Familie als Persönlichkeit aufgefasst
. . , 3 Weiters wird unter jene Principien der Cultus gerechnet,
andererseits die Kirche wieder unter die (gesellschaftliche)
Persönlichkeit. Eine ähnliche Doppelstellung hat wohl auch
der Staat! Ja — was hindert, jede Persönlichkeit bezüglich
der andern als solches Princip aufzufassen (Wichtigkeit eines
Individui selbst für’s Ganze, für die Zukunft — zehntes Capitel,
1 — um so mehr für seine Umgebung!) ?
Gewalt. Ist in ihm das Mannigfaltige widersprechend: so entsteht unnützes
Disputiren, das, ohne es zu merken, der rohen Begierde die Kraft
überlässt, um die es streitet. Nur wenn die Denkenden Eins sind, kann
das Vernünftige, — nur wenn die Bessern Eins sind, das Bessere siegen. 1
Lott.
1 a. a. O. S. 56: ,Die Theilnahme kann auch die mannigfaltigen Regungen
vieler Menschen von den Individuen absondern, deren Widersprüche
auszugleichen suchen, und sich für Wohlsein im Ganzen interessiren,
das sie dann wieder in Gedanken unter die Individuen vertheilt.
— Das ist die Theilnahme für die Gesellschaft. Sie disponirt über das
Einzelne, um sich ans Allgemeine zu hängen; sie verlangt Tausch und
Aufopferung, widerstrebt den wirklichen Regungen, und denkt mögliche,
bessere an deren Stelle. So der Politiker.- Der Herausg.
2 Werke, Bd. VIII. S. 143 f. Vgl. oben 11. Der Herausg.
3 S. 364 oder Werke, Bd. VIII. S. 148. Lott.
4 Nämlich des zweiten Buches, d. i. S. 163 f. a. a. O. Der Herausg.