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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 78. Band, (Jahrgang 1874)

Lotts  Kritik  der  Herbart’ßchen  Ethik  und  Herharts  Entgegnung.

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gegen  andere  Gesellschaften)  angesehen  werden  können.  1  Wird
der  Unterschied  zwischen  der  Gesellschaft  und  ihren  Gliedern,
als  Objecten  der  Pflicht,  festgehalten,  so  muss  er  auch  rücksichtlich ­
  der  Frage:  Wer  ist  der  Verpflichtete?  gelten.  —
Auch  hier  wieder  tritt  das  Bedürfniss  eines  exacten  Begriffs
des  ,Wir‘  hervor.  Dadurch  (dass  die  Gesellschaft  nicht  auch
als  Subject  der  Pflicht  .  .  .)  ist  z.  B.  dem  Gedanken  der  gesellschaftlichen ­
  Selbsterziehung  der  Eintritt  versperrt;  der,
dass  der  Einzelne  die  Gesellschaft  erziehen  könnte,  wird
ohnediess  leicht  als  Uebermuth  abgewiesen 2  (ungeachtet  Moses, ­
  Lykurg,  .  .  .  s.  auch  Pädagogik  S.  39,  40 3 ),  während  es
doch  nur  dann  einer  wäre,  wenn  er  vergässe,  was  seine  eigene
Entwickelung  der  Gesellschaft  verdanke  und  wie  seine  Rückwirkung ­
  auf  dieselbe  nur  sofern,  als  sie  in  das  richtige  Verhältniss
  zu  den  übrigen  gesellschaftlichen  Kräften  tritt,  —  und
vielleicht  erst  in  der  Zukunft  —  bedeutend  werden  kann.  (Hierher ­
  gehören  z.  B.  die  Männer,  welche  neue  Gedanken,  neue
Gegenstände  des  Strebens  in  die  Mitte  der  Menschen  brachten ­
  oder  einen  im  Geiste  der  Nation  ....  schon  vorhandenen,
vielleicht  bis  dahin  ganz  unscheinbaren  Keim  im  eigenen  Geiste
zum  Vollbewusstsein,  zur  Reife  brachten).
13.  Wie  in  die  verwirrende  Menge  von  Gesichtspuncten
in  der  Politik  auch  nur  so  viel  wissenschaftliche  Ordnung  zu
bringen,  als  zum  allerersten  Anfassen  ihrer  Aufgaben  —  im
Sinne  des  Iierbart’schen  Systems  unentbehrlich?  Nämlich:
1  Sollte  auch  eine  Ethik  vorziehen,  die  Objecte  der  Pflichten  zu  behandeln, ­
  so  müssen  sich  doch  auch  die  Antworten  auf  Fragen  nach  den
Subjecten  der  Pflicht  daraus  finden  lassen;  —  denn  diese  sind  fiir’s
Leben  entscheidend,  da  zuletzt  doch  Alles  darauf  ankommt,  welchen
Händen  die  Angelegenheiten  zugewiesen  sind  (,Jeder  thue  das  Seine 1 ).  L.
2  Herbart  a.  a.  O.  S.  158:  ,Niemand  kann  sich  der  Gesellschaft  als  ihr
Erzieher  gegenüber  stellen.  Vielmehr,  sie  erzieht  den  Einzelnen;  der  in
der  Folge,  wenn  er  ihr  Mitglied  wird,  schon  in  so  viele  Rechtsverhältnisse ­
  mit  ihr  verflochten  ist,  dass  er  selbst  die  grösste  Ueberlegenheit
des  Geistes  nicht  frei  gebrauchen  darf.  Sogar  einem  Gesetzgeber  aus  der
Fremde  stünde  nur  eine  solche  Einwirkung  zu,  als  sie  einräumen  möchte. 1
D  er  Heraus  g.
3  Werke,  Bd.  X.  S.  19:  ,Die  Menschheit  selbst  erzieht  sich  fortdauernd
durch  den  Gedankenkreis,  den  sie  erzeugt.  Ist  in  diesem  Gedankenkreise
das  Mannigfaltige  lose  verbunden:  so  wirkt  er,  als  Ganzes,  schwach;  und
das  einzelne  Hervorragende,  wie  ungereimt  es  sei,  erregt  Unruhe  und
            
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