Lotts Kritik der Herbart’ßchen Ethik und Herharts Entgegnung.
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gegen andere Gesellschaften) angesehen werden können. 1 Wird
der Unterschied zwischen der Gesellschaft und ihren Gliedern,
als Objecten der Pflicht, festgehalten, so muss er auch rücksichtlich
der Frage: Wer ist der Verpflichtete? gelten. —
Auch hier wieder tritt das Bedürfniss eines exacten Begriffs
des ,Wir‘ hervor. Dadurch (dass die Gesellschaft nicht auch
als Subject der Pflicht . . .) ist z. B. dem Gedanken der gesellschaftlichen
Selbsterziehung der Eintritt versperrt; der,
dass der Einzelne die Gesellschaft erziehen könnte, wird
ohnediess leicht als Uebermuth abgewiesen 2 (ungeachtet Moses,
Lykurg, . . . s. auch Pädagogik S. 39, 40 3 ), während es
doch nur dann einer wäre, wenn er vergässe, was seine eigene
Entwickelung der Gesellschaft verdanke und wie seine Rückwirkung
auf dieselbe nur sofern, als sie in das richtige Verhältniss
zu den übrigen gesellschaftlichen Kräften tritt, — und
vielleicht erst in der Zukunft — bedeutend werden kann. (Hierher
gehören z. B. die Männer, welche neue Gedanken, neue
Gegenstände des Strebens in die Mitte der Menschen brachten
oder einen im Geiste der Nation .... schon vorhandenen,
vielleicht bis dahin ganz unscheinbaren Keim im eigenen Geiste
zum Vollbewusstsein, zur Reife brachten).
13. Wie in die verwirrende Menge von Gesichtspuncten
in der Politik auch nur so viel wissenschaftliche Ordnung zu
bringen, als zum allerersten Anfassen ihrer Aufgaben — im
Sinne des Iierbart’schen Systems unentbehrlich? Nämlich:
1 Sollte auch eine Ethik vorziehen, die Objecte der Pflichten zu behandeln,
so müssen sich doch auch die Antworten auf Fragen nach den
Subjecten der Pflicht daraus finden lassen; — denn diese sind fiir’s
Leben entscheidend, da zuletzt doch Alles darauf ankommt, welchen
Händen die Angelegenheiten zugewiesen sind (,Jeder thue das Seine 1 ). L.
2 Herbart a. a. O. S. 158: ,Niemand kann sich der Gesellschaft als ihr
Erzieher gegenüber stellen. Vielmehr, sie erzieht den Einzelnen; der in
der Folge, wenn er ihr Mitglied wird, schon in so viele Rechtsverhältnisse
mit ihr verflochten ist, dass er selbst die grösste Ueberlegenheit
des Geistes nicht frei gebrauchen darf. Sogar einem Gesetzgeber aus der
Fremde stünde nur eine solche Einwirkung zu, als sie einräumen möchte. 1
D er Heraus g.
3 Werke, Bd. X. S. 19: ,Die Menschheit selbst erzieht sich fortdauernd
durch den Gedankenkreis, den sie erzeugt. Ist in diesem Gedankenkreise
das Mannigfaltige lose verbunden: so wirkt er, als Ganzes, schwach; und
das einzelne Hervorragende, wie ungereimt es sei, erregt Unruhe und