Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 78. Band, (Jahrgang 1874)

176

Vo  gt.

tluin  —  und  Sclileiermacher  würde  auch  in  dieser  Ethik  das
Erzeugende  vermissen. 1
,Was  es 2  einscliliesse  —  was  es  ausschliesse  —  wem  es
sich  anschliesse.'  Ich  weiss  das  Folgende  nicht  mit  Sicherheit
in  die  hier  angekündigten  drei  Theile  zu  sondern. 3
10.  Auch  das  Wollen  des  Einzelnen  ist  gebrechlich; 1
wie  nun,  wenn  die  Pädagogik  hiegegen  eben  so  ein  ,äusseres ­
  Band'  zu  Hilfe  riefe  und  hintennach  5  —  zu  spät  besorgt,
ob  solche  Macht  dom  Zöglinge  nicht  etwa  verderblich  würde?
—  einer  Garantie  nachsänne?  Jedenfalls  sollte  das  Absurdum
der  unendlichen  Reihe  0  nicht  bloss  zur  Modification  des  zwei-1

  Vgl.  (len  Anfang  dieser  Blätter.  Lott.
?  Nämlich  das  Ideal  der  Tugend,  welches  a.  a.  O.  S.  111—113  beschrieben ­
  wird.
3  Herbart  wiederholt  in  der  Ausführung  nur  das  Einschliessen,  welches
auf  sämmtliehe  Ideen,  deren  Stimme  zugleich  vernommen  wird,  und  das
Ausschliessen,  welches  auf  Untugend  und  Laster  sich  bezieht,  ausdrücklich. ­
  Im  dritten  Theile,  welcher  unter  das  Anscliliessen  zu  subsumiren
wäre,  ist  von  den  Gegenständen  des  Wollens,  von  dem,  was  in  den  Gesichtskreis ­
  des  Tugendhaften  fällt  und  sein  Gemüth  noch  auf  mancherlei
andere  Weise  beschäftiget,  also  von  dem,  was  nicht  umnittelbar  durch
die  Tugend  bestimmt  ist,  die  Rede.  Der  He  raus  g.
4  ,Jede  menschliche  Verbindung  muss  es  bald  genug  empfinden,  dass  die
Willkühr  unbeständig  ist,  dass  ein  Zweck,  den  sie  für  fest  ausgegeben
hat,  nicht  fest  stehen  kann,  dass  in  dem  fingirten  allgemeinen  Willen
keine  Kraft  liegt,  die  Wollenden  zusammenzuhalten  Soll  also  die
Gesellschaft  Bestand  haben,  so  bedarf  es  eines  äussern  Bandes.  Man
lässt  sich  Macht  gefallen;  oder  stiftet  eine.  Die  Gesellschaft  verwandelt
sich  in  den  Staat. 1  Herbart,  a.  a.  O.  S.  129.  Der  Herausg.
Vgl.  S.  142  a.  a.  0.  Lott.
6  Herbart,  a.  a.  0:  ,Der  Staat  ist  Gesellschaft,  geschützt  durch  Macht.
Dieser  Begriff  zeigt  eine  innere  Unvollständigkeit;  denn,  wollte  man  die
Beantwortung  der  Frage:  woher  Schutz  gegen  die  Macht?  aus  ihm  selbst
nehmen,  also  auch  diesen  Schutz  einer  Macht  auftragen,  so  wäre  dieselbe ­
  eine  zweite;  gegen  welche  es  einer  dritten  schützenden  bedürfte,
gegen  die  dritte  einer  vierten  u.  s.  w.  Diese  Reihe  läuft  ins  Unendliche;
und  zwar  ist  es  nicht  eine  Reihe,  die  sich  nähert,  sondern  die  sich  entfernt; ­
  denn  jedes  folgende  Glied,  damit  nicht  gleiche  Mächte  in  Kampf
gerathen,  muss  grösser  sein  als  das  vorhergehende.  Der  Begrilf  also,  wie
er  vorliegt,  führt  auf  eine  Ungereimtheit.  Kann  man  nun  vielleicht  ein
Glied  der  Reihe  so  bestimmen,  dass  es  keines  folgenden  mehr  bedürfte?
—  Vorläufig  ist  zu  bemerken,  dass  Macht  nicht  bloss  auf'  dem  Willen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.