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tluin — und Sclileiermacher würde auch in dieser Ethik das
Erzeugende vermissen. 1
,Was es 2 einscliliesse — was es ausschliesse — wem es
sich anschliesse.' Ich weiss das Folgende nicht mit Sicherheit
in die hier angekündigten drei Theile zu sondern. 3
10. Auch das Wollen des Einzelnen ist gebrechlich; 1
wie nun, wenn die Pädagogik hiegegen eben so ein ,äusseres
Band' zu Hilfe riefe und hintennach 5 — zu spät besorgt,
ob solche Macht dom Zöglinge nicht etwa verderblich würde?
— einer Garantie nachsänne? Jedenfalls sollte das Absurdum
der unendlichen Reihe 0 nicht bloss zur Modification des zwei-1
Vgl. (len Anfang dieser Blätter. Lott.
? Nämlich das Ideal der Tugend, welches a. a. O. S. 111—113 beschrieben
wird.
3 Herbart wiederholt in der Ausführung nur das Einschliessen, welches
auf sämmtliehe Ideen, deren Stimme zugleich vernommen wird, und das
Ausschliessen, welches auf Untugend und Laster sich bezieht, ausdrücklich.
Im dritten Theile, welcher unter das Anscliliessen zu subsumiren
wäre, ist von den Gegenständen des Wollens, von dem, was in den Gesichtskreis
des Tugendhaften fällt und sein Gemüth noch auf mancherlei
andere Weise beschäftiget, also von dem, was nicht umnittelbar durch
die Tugend bestimmt ist, die Rede. Der He raus g.
4 ,Jede menschliche Verbindung muss es bald genug empfinden, dass die
Willkühr unbeständig ist, dass ein Zweck, den sie für fest ausgegeben
hat, nicht fest stehen kann, dass in dem fingirten allgemeinen Willen
keine Kraft liegt, die Wollenden zusammenzuhalten Soll also die
Gesellschaft Bestand haben, so bedarf es eines äussern Bandes. Man
lässt sich Macht gefallen; oder stiftet eine. Die Gesellschaft verwandelt
sich in den Staat. 1 Herbart, a. a. O. S. 129. Der Herausg.
Vgl. S. 142 a. a. 0. Lott.
6 Herbart, a. a. 0: ,Der Staat ist Gesellschaft, geschützt durch Macht.
Dieser Begriff zeigt eine innere Unvollständigkeit; denn, wollte man die
Beantwortung der Frage: woher Schutz gegen die Macht? aus ihm selbst
nehmen, also auch diesen Schutz einer Macht auftragen, so wäre dieselbe
eine zweite; gegen welche es einer dritten schützenden bedürfte,
gegen die dritte einer vierten u. s. w. Diese Reihe läuft ins Unendliche;
und zwar ist es nicht eine Reihe, die sich nähert, sondern die sich entfernt;
denn jedes folgende Glied, damit nicht gleiche Mächte in Kampf
gerathen, muss grösser sein als das vorhergehende. Der Begrilf also, wie
er vorliegt, führt auf eine Ungereimtheit. Kann man nun vielleicht ein
Glied der Reihe so bestimmen, dass es keines folgenden mehr bedürfte?
— Vorläufig ist zu bemerken, dass Macht nicht bloss auf' dem Willen