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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 78. Band, (Jahrgang 1874)

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Vogt.

eben  verboten,  die  ,Elemente  vereinzelt'  aufzufassen?  (Aelinlich
  im  Cultursysteme  ...’)•
9.  Dass  die  Ethik  mit  der  Tugend,  als  Principe  nicht
beginnen  könne,  ist  offenbar;  nicht  ebenso,  ob  sie  nicht,
nachdem  die  Ideenlehre  (1.  Buch)  geendet,  ausschliesslich  als
Tugendlehre  zu  behandeln?  Was  ich  dagegen 2  gesagt  finde,
reducirt  sich  auf  den  Gedanken,  es  sei  dem  Menschen  nicht
gegönnt,  immer  allen  Ideen  zugleich  zu  entsprechen.  (Dem
ausserdem  Aufgestellten,  als  wäre  ,Schwäche',  ,Feigheit'  nicht
als  ,Beschaffenheit  der  Person'  anzusehen,  wird  man  schwerlich
beistimmen.)  Allein  1.  trifft  dieselbe  Einwendung  nicht  minder
gegen  eine  wissenschaftliche  Pflichtenlehre;  denn  von  Pflicht
kann  nur  unter  Voraussetzung  der  Idee  der  innern  Freiheit
die  Rede  sein;  Subject  der  Pflicht  ist  nur  der  der  innern  Freiheit ­
  Fähige;  von  welchem  ästhetischen  Urtheile  daher  auch
eine  Weisung  ausgehen  möchte,  so  kann  sie  sich  nicht  ausschliesslich ­
  geltend  machen,  sondern  trifft  in  der  Einsicht  mit
allen  übrigen  Ideen  zusammen. 3  Oder  sollte  man  wohl  gar  mit
Uebergehung  der  innern  Freiheit  von  Pflichten  sprechen,  soinneren

  Freiheit,  aber  er  kann  sie  den  vereinzelten  Elementen  nicht  zuschreiben, ­
  denen  nichts  einwohnt  von  dem  Verhältniss,  worin  sie  gedacht ­
  wurden. 1  Der  Herausg.
1  ,Aufgegeben  ist  ihnen  (den  Einzelnen  im  Cultursystem),  sich  so  zusammenzufügen, ­
  dass  sie  nur  als  ein  Ganzes  erscheinen.  Die  Trennung  zwischen ­
  dem  Einen  und  dem  Andern  muss  verschwinden.  Wie  ein  einziges, ­
  durchaus  vielseitig  ausgebildetes  Vernunftwesen  sich  in  diesen
oder  jenen  Gegenstand  vertiefen,  wie  es  aber  auch  aus  einer  und  der
andern  Vertiefung  zurückkehrend  sich  besinnen,  und  seine  mannigfaltigen ­
  Begriffe,  auf  welche  Weise  sie  es  nur  immer  gestatten,  von  einander ­
  durchdringen  lassen  würde:  so  sollen  auch  die  Mehreren  einander
geistig  durchdringen  können,  ohne  durch  die  Geschiedenheiten  der  Individualitäten ­
  daran  gehindert  zu  werden. 1  a.  a.  O.  S.  98—99.
Der  Herausg.
2  S.  163—164  der  ,Analytischen  Beleuchtung  des  Naturrechtes  und  der
Moral'  (Werke,  Bd.  VIII.  S.  336—337).  Lott.
3  Vgl.  etwa  S.  117  (Werke,  Bd.  VIII.  S.  49):  ,Denn  dass  eine  praktische
Weisung  darin  (in  dem  Urtheile,  der  Streit  missfalle)  liege,  wird  Niemand ­
  leugnen,  am  wenigsten  die  Streitenden  selbst,  wenn  sie  innere
Freiheit  besitzen,  und  nicht  etwa  vom  eigenen  Glanze  geblendet  sind.
Lott.
            
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