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Vogt.
eben verboten, die ,Elemente vereinzelt' aufzufassen? (Aelinlich
im Cultursysteme ...’)•
9. Dass die Ethik mit der Tugend, als Principe nicht
beginnen könne, ist offenbar; nicht ebenso, ob sie nicht,
nachdem die Ideenlehre (1. Buch) geendet, ausschliesslich als
Tugendlehre zu behandeln? Was ich dagegen 2 gesagt finde,
reducirt sich auf den Gedanken, es sei dem Menschen nicht
gegönnt, immer allen Ideen zugleich zu entsprechen. (Dem
ausserdem Aufgestellten, als wäre ,Schwäche', ,Feigheit' nicht
als ,Beschaffenheit der Person' anzusehen, wird man schwerlich
beistimmen.) Allein 1. trifft dieselbe Einwendung nicht minder
gegen eine wissenschaftliche Pflichtenlehre; denn von Pflicht
kann nur unter Voraussetzung der Idee der innern Freiheit
die Rede sein; Subject der Pflicht ist nur der der innern Freiheit
Fähige; von welchem ästhetischen Urtheile daher auch
eine Weisung ausgehen möchte, so kann sie sich nicht ausschliesslich
geltend machen, sondern trifft in der Einsicht mit
allen übrigen Ideen zusammen. 3 Oder sollte man wohl gar mit
Uebergehung der innern Freiheit von Pflichten sprechen, soinneren
Freiheit, aber er kann sie den vereinzelten Elementen nicht zuschreiben,
denen nichts einwohnt von dem Verhältniss, worin sie gedacht
wurden. 1 Der Herausg.
1 ,Aufgegeben ist ihnen (den Einzelnen im Cultursystem), sich so zusammenzufügen,
dass sie nur als ein Ganzes erscheinen. Die Trennung zwischen
dem Einen und dem Andern muss verschwinden. Wie ein einziges,
durchaus vielseitig ausgebildetes Vernunftwesen sich in diesen
oder jenen Gegenstand vertiefen, wie es aber auch aus einer und der
andern Vertiefung zurückkehrend sich besinnen, und seine mannigfaltigen
Begriffe, auf welche Weise sie es nur immer gestatten, von einander
durchdringen lassen würde: so sollen auch die Mehreren einander
geistig durchdringen können, ohne durch die Geschiedenheiten der Individualitäten
daran gehindert zu werden. 1 a. a. O. S. 98—99.
Der Herausg.
2 S. 163—164 der ,Analytischen Beleuchtung des Naturrechtes und der
Moral' (Werke, Bd. VIII. S. 336—337). Lott.
3 Vgl. etwa S. 117 (Werke, Bd. VIII. S. 49): ,Denn dass eine praktische
Weisung darin (in dem Urtheile, der Streit missfalle) liege, wird Niemand
leugnen, am wenigsten die Streitenden selbst, wenn sie innere
Freiheit besitzen, und nicht etwa vom eigenen Glanze geblendet sind.
Lott.