Lotts Kritik der Herbart’sclien Ethik und Herbarts Entgegnung.
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Man sollte S. 164 f. 1 im Sinne des Bisherigen und Folgenden
erwarten, es würde auch rücksichtlich der Ehre heissen:
Lass ab davon! Lege keinen Werth auf fremde Meinung!
Oder in welchem Sinne könnte sonst (= bei einem, der keinen
Werth . . .) von Zueignung der Bilder (in fremden Intelligenzen
. . .) die Rede sein? Oder könnte darin, dass ich
sie als Bilder von mir erkenne, sie ,mein' nenne, mehr Grund
zu Berechtigungen liegen als etwa in den Redeweisen: ,mein'
Portrait, ,mein' Leib, . . . — während doch ,mein' Portrait recht
wohl das Eigenthum eines Andern sein mag und der Sclave
,seinen' Leib als Eigenthum seines (!) Herrn betrachtet?
Der Inhalt des Rechts auf Ehre ist wohl jeder Zug im
Bilde, auf welchen der Abgebildete selbst Werth legt?
Wie wenn Jemand die Frage des ,Urrechts der Persönlichkeit'
. . etwa so stellte: Habe ich nicht Recht auf — mich?
auf mein Ich?
7. Die Vollständigkeit der Ideenreihe scheint nicht
demonstrirt zu sein; denn: Warum gäbe es kein Verhältniss
des Wollens zum Empfinden? 2 — Liessen sich nicht Verhältnisse
mehrerer Willen im Innern einer Person eben so
wohl denken, wie zwischen Willen verschiedener Personen,
welche (Verhältnisse) so wenig als diese von der Qualität oder
Quantität herzurühren brauchten ? — Allerdings contradiciren
sich absichtliches und unabsichtliches Zusammentreffen
der Willen; ob aber a) auch innerhalb eines jeden dieser
zwei Gebiete nur für Ein ästhetisches Verhältniss Raum?
(Wäre nicht z. B. das — durch Analogie mit der Woliltliat so
leicht bemerkbare — Verhältniss unabsichtlichen Zusammentreffens
sich gleich fördernder Activitäten ein anderes?) b) Ob
der gleichartigen Erwiederung fähig, doch zunächst eine Vergeltung von
anderer Art nicht bloss gestattet, sondern begehrt. Dem Zutrauen entspricht
die Treue, dem Glauben die Aufrichtigkeit, die Wahrheit.
Der Herausg.
1 a. a. 0. S. 67 f.
2 Herbart, Lehrb. z. Einl. Werke, I, S. 146. ,Die Mannigfaltigkeit des
möglichen Leidens (überhaupt des Empfindens, denn es ist hier von
allen passiven Zuständen die Rede), ergibt nun mannigfaltige Verhältnisse
die man zum Behufe der allgemeinen Aesthetik gehörig wird
sondern müssen. 4 S. auch das von mir ad 129 bemerkte, Lott,