170
Vogt.
d. i. Wohl gegen Wohl, Weh gegen Weh) als Negation (hier
Rückgang, dort Gegensatz) der missfälligen That dar?
In der culpa 1 wird zunächst ein Nichtwille (Nichts) der
Beurtheilung unterzogen, was unstatthaft wäre, wenn hier nicht
eigentlich eine Persönlichkeit, ein ganzes System von Bedingungen
.vorläge, unter welchen im Lichte des Selbstbewusstseins
Willen sich erheben und sinken. Der ausbleibende Wille
muss ein unwillkürlich erwarteter sein, sonst hätte man es
mit einem beliebigen Gedankendinge zu thun, welches (oder
dessen Mangel) am wenigsten der Person zugerechnet werden
dürfte. Dieses Erwarten (Daraufrechnen) kann unter Anderem
auch in einer vorgängigen Rechts Übereinkunft begründet
sein.
In die Ausmessung des Strafübelquantums 2 scheint
die Stärke des der sträflichen That zu Grunde liegenden
Wollens nicht unmittelbar hereingezogen werden zu können;
denn dieser Stärke entspricht als Compensation die Stärke des
strafenden Willens.
Und woran soll jene Stärke gemessen werden? Soll der
Wille des Uebelthäters verglichen werden mit seiner ganzen
Persönlichkeit? so dass das Maximum der Willensstärke dann
da wäre, wenn dieser Wille ganz und gar zu dieser Person
passte, ihr völlig gleich sähe, sie vollkommen charakterisirte?
Diess läge auch im Begriffe der Zurechnung (der That zur
Person). Allein leicht wäre dagegen eine andere Person von
weit grösserer, reicherer geistiger Energie zu denken und ein
Wollen derselben, welches sie bei weitem nicht so erschöpfend
bezeichnen und gleichwohl an sich stärker, reifer sein möchte
als das zuvor betrachtete, seinen Besitzer aber weit mehr portraitirende.
Ueberdiess Hesse sich fragen: Da es sich ja hier
um Negation der missfälligen That handelt, was soll da die
Charakterisirung . . . ?
Worin liegt der Beifall, der dem Wechsel Verhältnisse
von Zutrauen und Treue, von Glauben und Wahrhaftigkeit zu
Theil wird? 3
' Vgl. Werke, Bd. VIII. S. 59. Der Herausg.
2 Herbart, a. a. 0. Der Herausg.
3 Die Gabe des Zutrauens und des Glaubens, sagt Herbart S. 63 a. a. O.
weicht dadurch von der Gabe des Wohlwollens ab, dass sie, wenn schon